Über 2 Millionen Euro Soforthilfen für Hochwassergeschädigte im Landkreis Dachau ausgezahlt

01. Oktober 2024: Nach dem verheerenden Jahrhundert-Hochwasser am Ende der Pfingstferien 2024 hat der Freistaat Bayern schnell und unbürokratisch Soforthilfen für die Hochwassergeschädigten zugesagt. Bereits nach wenigen Tagen, ab 6. Juni, gingen die ersten Anträge aus dem Landkreis Dachau im Landratsamt ein und wurden zumeist taggleich zur Auszahlung angewiesen. Nach vier Monaten ist die Antragsfrist nun zum 30. September 2024 abgelaufen.

Insgesamt sind 1.102 Anträge im Landratsamt Dachau eingegangen, welche von einem Team aus bis zu sechs Mitarbeiterinnen bearbeitet wurden. Davon konnten 709 Anträge bewilligt und ausgezahlt werden, in vielen Fällen nach telefonischer Überprüfung und Klärung von Fragen oder Prüfung notwendigen Details. Insgesamt wurden an Hochwassergeschädigte im Landkreis Dachau 2.130.266 Euro an Soforthilfen ausgezahlt.

Die Soforthilfen teilen sich auf in:

  • Soforthilfe Hausrat: über 1,5 Millionen Euro
  • Soforthilfe Ölschäden: 150.000 Euro

Zudem wurden acht Härtefallbeihilfen ausgezahlt, um Menschen zu unterstützen, die durch das Hochwasser in eine existenzbedrohende Lage geraten waren.

Die meisten Anträge kamen aus dem Gemeindegebiet Karlsfeld, gefolgt von Dachau und Markt Indersdorf. Besonders starke Schäden, insbesondere durch Öl, wurden in Petershausen und Markt Indersdorf verzeichnet.

Landrat Stefan Löwl bedankt sich bei den beteiligten Mitarbeiterinnen des Landratsamts:
"Wir haben im Juni quasi aus dem Stand eine Task Force gegründet, welche sich in kürzester Zeit in das Thema eingearbeitet und bereits am zweiten Tag die ersten Auszahlungen vorgenommen hat. Die Mitarbeiterinnen haben diese Aufgabe spontan und zusätzlich zu ihren regulären Aufgaben im Landratsamt übernommen und mit großem Engagement dafür gesorgt, dass die Soforthilfen so schnell wie möglich ausgezahlt wurden. Ein herzliches Vergelt´s Gott!"

Das Landratsamt Dachau weist darauf hin, dass bei „Überzahlungen“ - beispielsweise nach zwischenzeitlicher Auszahlung durch die Versicherung oder wenn die Ersatzbeschaffungen weniger gekostet haben, als die ausbezahlte Soforthilfe - die zu hohe Auszahlung eigenverantwortlich zurückzuerstatten ist. In den kommenden Monaten kann es zu stichprobenartigen Prüfungen und Vor-Ort-Terminen kommen. Auf die Förderbedingungen bzw. Bewilligungsbescheid (insb. die Rückzahlungspflicht gem. Ziff. 6.5 des Antrags auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe sowie § 263 Strafgesetzbuch (Betrug)) wird hingewiesen.