Treffen des Runden Tisches ASP im Landratsamt

13. Oktober 2020: Nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) vor einigen Wochen erstmals in Deutschland nachgewiesen wurde, trafen sich die Mitglieder des Runden Tisches ASP erneut im Landratsamt, um mögliche Präventionsmaßnahmen zu diskutieren und die Planungen sowie Abläufe bei einem möglichen Fall im Landkreis abzustimmen.

Im Runden Tisch ASP treffen sich unter Leitung von Landrat Stefan Löwl neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts aus den Bereichen Veterinäramt, Katastrophenschutzbehörde und Öffentlichkeitsarbeit die Vertreterinnen und Vertretern des Bauernverbands, der Landwirtschaftsverwaltung, des Jagdverbands inkl. der beiden Jagdberatern, der Polizei, den Straßenbaulastträgern sowie den Gemeinden.

Bei der ASP handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP, welche in Mitteleuropa keine Rolle spielen. Bei uns erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Infizierte (Wild-)Schweine sterben zwar meist nach wenigen Tagen, allerdings ist die Infektionsrate und damit die Weitergabe in Wildschweinrotten sehr hoch. Die ASP ist allerdings keine Zoonose, sie kann also nicht zwischen Tier und Mensch übertragbaren werden und ist daher für den Menschen ungefährlich.

Gerade die Landwirtschaft befürchtet eine Weiterverbreitung und die damit verbundenen massiven wirtschaftlichen Schäden. Neben den bereits heute gültigen Exportbeschränkungen und dem damit einhergehenden Preisverfall würde im Falle eines positiven Nachweises auch ein sofortiges Ernteverbot innerhalb einer Zone von 4km Radius gelten. Gemeinsam wurde u.a. daher festgelegt, dass durch flächendeckende Hinweise an geeigneten Stellen auf die Gefahr der Weiterverbreitung durch achtlos weggeworfene Speisereste hingewiesen wird. Außerdem sollen an zwei Stellen im Landkreis zentrale Sammelbehälter für das bei der Wildschweinjagd anfallende Konfiskat (nicht verwertbare Tierreste, insb. Innereien) aufgestellt werden, welche vom Jagdverband verwaltet und durch den Landkreis finanziert werden. Vereinbart wurde auch ein besserer Austausch zwischen Landwirtschaft und Jägerschaft, um die Bejagung der Wildschweine noch besser abzustimmen.

Für den Fall, dass ein bestätigter ASP-Fall im Landkreis auftritt, wurden die im Tiergesundheitsgesetz vorgeschriebenen Schritte und Maßnahmen abgestimmt sowie die Melde- und Kommunikationswege besprochen. Neben den rechtlichen Anordnungen von Quarantänezonen und der Untersuchung in den Nutztierbeständen muss das betroffene Gebiet systematisch von Suchmannschaften abgesucht werden. Außerdem werden die in der inneren Zone liegenden Wälder und Flächen für die Allgemeinheit, insb. für Hundebesitzer und Reiter, aber auch für Geländeläufer und Pilzsammler, gesperrt. Außerhalb der Quarantänezone muss die Bejagung massiv intensiviert werden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Hierzu wird im Landratsamt Dachau unter Federführung des Veterinäramts innerhalb von 24 Stunden ein Einsatzstab gebildet, welchem alle im Runden Tisch vertretene Akteure angehören.

Im Anschluss an die Besprechung übergab Landrat Stefan Löwl ein erstes, vom Landratsamt beschafftes ASP-Set an Dr. Ernst-Ulrich Wittmann, den Vorsitzenden des Dachauer Jagdschutz- und Jägervereins. Diese ASP-Sets werden in den kommenden Wochen an alle sieben Dachauer Hegegemeinschaften ausgegeben, um beim Fund eines verendeten Wildschweins mit ASP-Verdacht dieses sicher zu bergen und eine Probe für die Untersuchung gefahrlos nehmen zu können.