Tagesmeldung der positiv getesteten Personen im Landkreis - aktuell 886 Index-Fälle im Landkreis – Stand 05.05.2020, 17.00 Uhr
Aufgrund der aktuelle Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung heute weitreichende Lockerungen zu den aktuellen Beschränkungen und Verboten sowie einen Stufenplan für Kindertageseinrichtungen und Schulen vorgestellt. Unter anderem wird die bestehende Ausgangsbeschränkung bereits ab dem 6. Mai 2020 in eine allgemeine Kontaktbeschränkung umgewandelt, das Distanzgebot gilt dabei jedoch unverändert fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Es ist künftig allerdings erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen. Spielplätze werden wieder geöffnet, Bolzplätze jedoch noch nicht.
Am 11. Mai 2020 können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden: Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo) · Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb) · Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz) · Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand). Kontaktfreier Individualsport im Freien mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (hier ausnahmsweise auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen. Ebenso können alle Läden und Geschäfte sowie Kaufhäuser und Einkaufszentren/Malls mit entsprechenden Auflagen (max. Besucherzahl, Maskenpflicht) unabhängig der bisherigen 800-qm-Regel wieder öffnen.
In den dann folgenden Wochen sollen auch stufenweise Lockerungen in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie geben.
Die Regelungen sowie Ausführungsbestimmungen der Staatsregierung sind dem Landratsamt Dachau im Detail noch nicht zugegangen. Sobald diese vorliegen, werden wir sie auf unserer Internetseite einstellen und können auch am Bürgertelefon Auskünfte erteilen. Bei Fragen zum Schulbeginn oder der Kinderbetreuung bitte wir darum, sich immer zuerst an die jeweilige Schule, Bildungsstätte oder Betreuungseinrichtung zu wenden.
Weitere Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie aktuelle Hinweise stehen auf der Internet-Seite www.landratsamt-dachau.de/coronavirus und werden laufend angepasst.