Start des Anhörungsverfahrens zur Änderung und Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes im Hebertshauser Moos und Krenmoos in Dachau und Karlsfeld
Die geplanten Änderungen bestehen innerhalb der Gemeinde Karlsfeld in der Einbeziehung des dem Naturschutzgebiet Schwarzhölzl vorgelagerten Krenmooses mit einer Fläche von rd. 114,3 ha sowie innerhalb der Stadt Dachau in der Einbeziehung zweier bislang ausgenommener Teilbereiche des Hebertshauser Mooses mit Flächen von rd. 8,7 ha und rd. 24 ha in das LSG sowie in der Herausnahme einer Teilfläche im Hebertshauser Moos von rd. 17,9 ha aus dem LSG.
Innerhalb der neu einbezogenen Flächen wird es entsprechend der bestehenden Verordnung aus dem Jahr 1983 verboten sein, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. Im Krenmoos wird es darüber hinaus verboten sein, Drohnen und Modellflugzeuge fliegen zu lassen. Innerhalb zweier dort geplanter besonderer Kernzonen wird insbesondere zum Schutz bodenbrütender Vogelarten zusätzlich verboten sein, in der Zeit vom 1. März bis 30. Juli jeden Jahres Hunde frei laufen zu lassen. Insbesondere die Errichtung, Änderung oder Erweiterung baulicher Anlagen aller Art wird künftig in den neu einbezogenen Flächen der vorherigen Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde bedürfen. Die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung wird auch weiterhin zulässig bleiben.
Der Entwurf der Verordnung einschließlich der zugehörigen Karten liegt in der Zeit vom 22. Februar 2018 bis einschließlich 22. März 2018 im Landratsamt Dachau sowie in den Rathäusern in Dachau und Karlsfeld zur Einsicht auf. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf beim Landratsamt Dachau, bei der Großen Kreisstadt Dachau oder in der Gemeinde Karlsfeld vorgebracht werden