Stallpflicht für Geflügel bleibt bestehen
Betroffen von den Ausbrüchen sind nicht nur Wildvögel, sondern auch Geflügelbestände, was für mindestens 30 Tage in einem Sperrbezirk (mind. 3 km um den Ausbruchsbetrieb) und Beobachtungsgebiet (mind. 10 km) zu einem Verkaufsverbot für Geflügel und Geflügelprodukte incl. Eier und Keulung des betroffenen Bestandes führt. Leider musste das Veterinäramt Dachau in den letzten Tagen wiederholt feststellen, dass die Aufstallungspflicht nicht von allen Geflügelhaltern erfüllt wird. Um die wirtschaftlichen Schäden für Geflügelhalter zu minimieren, ist es dringend erforderlich, dass die Stallpflicht eingehalten wird. Tierhalter, die ihr Geflügel ins Freie lassen, müssen mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Nach den dem Veterinäramt Dachau vorliegenden Informationen, häufen sich in Bayern die Einschleppungen der Vogelgrippe in die Geflügelbestände durch Zukäufe von infizierten Tiere. Vor kurzem wurde in einem Bestand in NRW der Ausbruch der Vogelgrippe amtlich festgestellt. Recherchen ergaben, dass infizierte Tiere auch nach Bayern verbracht wurden. Daher ist beim Erwerb von Geflügel besondere Vorsicht geboten. Der Bestand muss genauestens beobachtet werden. Bei verdächtigen Anzeichen für eine Krankheit (z.B. Todesfälle, schlechte Legeleistung) ist unverzüglich ein Tierarzt oder das Veterinäramt hinzuzuziehen. Außerdem wird nochmal darauf hingewiesen, dass auch eine reine Hobbyhaltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und/oder Laufvögeln beim Veterinäramt Dachau (08131) 74-1446 angezeigt werden muss und zwar vom ersten Tier an.