Solarstrom: Bestehende Anlagen eintragen Frist zur Registrierung im Marktstammdatenregister bis Ende Januar

21. Dezember 2020: Wer privat Strom erzeugt und ins Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage, sein Blockheizkraftwerk und gegebenenfalls seinen Batteriespeicher in das Marktstammdatenregister eintragen.

Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hin. Dabei ist es egal, ob es sich um neue oder bestehende Anlagen handelt. Das gilt auch, wenn eine bestehende Anlage bereits an anderen Stellen registriert ist. Wird zusätzlich ein Batteriespeicher für die Eigenversorgung genutzt, muss auch dieser erfasst werden.

„Eine neu in Betrieb genommene Anlage muss innerhalb eines Monats online in das Marktstammdatenregister eingetragen werden", erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Für bereits laufende Anlagen gilt eine Frist bis Ende Januar 2021.

Je nach Anlagenart werden unterschiedliche technische Daten abgefragt. Damit schon bei der Registrierung alle benötigten Daten zur Hand sind, stellt die Bundesnetzagentur zur Vorbereitung Registrierungshilfen bereit. Einige Angaben können auch noch nach der Registrierung gemacht werden.

„Wer seine Anlage nicht fristgerecht einträgt, verliert einen Teil seines Anspruchs auf EEG-Vergütung und erhält nicht das komplette Geld für den eingespeisten Strom", so die Verbraucherzentrale Bayern. „Deshalb ist der Eintrag unverzichtbar." Auch Anlagen, deren Strom nicht vergütet wird, sind einzutragen. Sonst kann ein Bußgeld drohen. Das Register ist unter www.marktstammdatenregister.de zu finden.

Wer Fragen zum Thema Solarenergie hat, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern im Landratsamt Dachau wenden.
Der nächste Beratungstag findet am 14. Januar von 14.00 bis 18.30 Uhr statt.

Aufgrund der aktuellen Lage wird die Energieberatung ausschließlich telefonisch durchgeführt.

Unser Berater wird Sie zur vereinbarten Uhrzeit anrufen.
Gerne können Sie uns vorab Ihre Unterlagen zukommen lassen, damit sich der Berater bestmöglich vorbereiten kann.

Die Beratung ist anbieterunabhängig und kostenlos.
Eine Terminvereinbarung für die Beratungen ist erforderlich unter Tel.
(08131) 74-257 (Klimaschutz, Landratsamt Dachau) oder unter 0800 / 809 802 400 (Verbraucherzentrale, kostenlos).