Soforthilfeprogramm für Hochwassergeschädigte Abfallheizkraftwerk Geiselbullach
Bei der Anlieferung ist der Personalausweis vorzulegen. Bitte informieren Sie an der Waage das Personal, dass es sich um Material aus einem Hochwasserschaden handelt. Es können nur brennbare Gegenstände abgegeben werden, Metalle, Bauschutt (Porzellan o.ä.), Problemabfälle (Chemikalien o.ä.) und Elektrogeräte können nicht im Heizkraftwerk angenommen werden. Diese Abfälle nehmen die Recyclinghöfe bzw. das Giftmobil an.
Die Anlieferung für die Hochwassergeschädigten ist zunächst bis einschließlich Sonntag, 09.06.2024, rund um die Uhr möglich.
Ab Montag, den 10.06.2024, gelten nach aktuellem Stand wieder die regulären Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 7.00 Uhr – 15.40 Uhr und Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr.