Siegerehrung: Drei Gewinner bei gemeinsamer Aktion für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Die sieben Fragen rund um das Thema Radfahrende im Straßenverkehr, die sich ADFC und VCD überlegt haben, waren dabei sehr knifflig – denn gerade einmal 29 Personen konnten alle Fragen korrekt beantworten. Unter ihnen wurden nun drei "Dachau handelt"-Gutscheine verlost, die von der Sparkasse Dachau gesponsert wurden.
Elena Hoffmann aus Karlsfeld erhielt einen Gutschein über 150 Euro. Rodolf Schulze Perez aus Karlsfeld gewann 100 Euro und Manuela Klausnitz aus Dachau 50 Euro. Die Gutscheine können lokal bei teilnehmenden Händlern eingelöst werden.
Landrat Stefan Löwl gratulierte am Montag, den 22. Juli 2024, den Gewinnerinnen und dem Gewinner im Innenhof des Landratsamtes und allen Akteuren, die zu der Aktion beigetragen haben. Während zwei begleitenden Sensibilisierungsaktionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Landkreis Dachau wurde insbesondere auf den neuen gesetzlichen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts beim Überholen von Fahrradfahrern hingewiesen. Unterstützt durch die Polizeiinspektion Dachau sowie den ADFC Dachau und den VCD wurden Autofahrerinnen und Autofahrer mit zu wenig Seitenabstand angehalten und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Auch andere Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer auf dem Gehweg und Fußgänger bei roter Ampel, wurden – diesmal noch ohne Verwarnungsgeld - aufgefordert, sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu halten. Insgesamt konnten so knapp 100 Verkehrsteilnehmende auf das richtige Verhalten aufmerksam gemacht. Die Akteure nutzten auch die Gelegenheit, um Verkehrsteilnehmende für gutes Verhalten zu loben.
Dennoch zeigen die Aktion und das Gewinnspiel, dass es verbreitet Unwissenheit über die neue Abstandsregelung bzw. das richtige Verhalten im Straßenverkehr gibt. Für Bernhard Sturm vom VCD und Norbert Bandt vom ADFC ist dies ein Ansporn, auch in Zukunft für das gemeinsame Miteinander im Straßenverkehr zu werben: Bereits seit 2020 müssen beim Überholen von Radfahrenden innerorts 1,5 Meter und außerhalb der Ortschaft 2 Meter Abstand gehalten werden.