Planfeststellungsantrag für Verlegung der DAH 3 eingereicht
Für den Ortsteil Kloster rückt die erhoffte Verkehrsreduzierung nun endlich näher, denn Landrat Stefan Löwl hat bei der Regierung von Oberbayern die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der DAH 3 aus dem Ort heraus beantragt. Im Juli 2016 hatte der Kreisausschuss den Bau der südlichen Umfahrung beschlossen.
Laut Plan soll die DAH 3 von Großinzemoos kommend vor dem Ortseingang von Indersdorf nach links abbiegen und unterhalb des Ortsteils Kloster vorbeiführen. Vor dem Gewerbegebiet soll das neu zu bauende Teilstück der DAH 3 dann in den Kreisverkehr an der Staatsstraße 2050 münden (siehe beiliegende Karte). Der Anschluss an den Kreisel ist bereits angelegt.
Mit der Verlegung der Kreisstraße DAH 3 aus dem Ort heraus soll vor allem die Maroldstraße im Ortsteil Kloster entlastet werden, in der das Krankenhaus, ein Pflegeheim, das Klosterensemble sowie die Realschule angesiedelt sind. Laut Verkehrsgutachten dürfte sich durch die Maßnahme das für 2030 in der Maroldstraße prognostizierte Verkehrsaufkommen um etwa die Hälfte reduzieren: Statt rund 10.800 Fahrzeugen pro Tag werden dank der Umfahrung dann nur etwa 5.800 Fahrzeuge pro Tag erwartet. Ein weiteres wichtiges Ziel der Maßnahme besteht darin, die gerade frisch sanierten und denkmalgeschützten Klostergebäude vor dem besonders belastenden Schwerlastverkehr zu schützen und dauerhaft zu erhalten.
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt rund einen Kilometer. Mit Hilfe zweier Brücken soll die DAH 3-neu den Rothbach sowie die S-Bahnstrecke Dachau-Altomünster kreuzen.
Im Planfeststellungsverfahren werden unter anderem alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange untersucht. Nach Eingang des Antrags prüft die Regierung von Oberbayern zunächst, ob alle Unterlagen vollständig sind und sie den für die Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlichen Anforderungen genügen. Anschließend werden alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gehört. Zudem werden die Planunterlagen in der betroffenen Gemeinde öffentlich ausgelegt. Damit kann im Fall der Verlegung der DAH 3 voraussichtlich im Juni 2018 gerechnet werden. Einwendungen gegen die Errichtung der Straße können danach bei der Marktgemeinde Indersdorf oder der Regierung von Oberbayern erhoben werden.