Orchideen auf der Schinderkreppe verschwunden

14. Mai 2024: Vor drei Jahren wurden im Rahmen eines Umsiedlungsprojektes durch die Untere Naturschutzbehörde zwei seltene und floristisch wertvolle Orchideen der Art Helm-Knabenkraut, wissenschaftlich Orchis militaris, auf dem Landschaftsschutzgebiet „Schinderkreppe“ in Dachau angesiedelt. Sie entwickelten sich gut und standen auch dieses Jahr wieder in voller Blüte. Bei einem Kontrollgang konnten diese vor einer Woche noch in voller Blüte stehenden Orchideen jedoch nicht mehr vorgefunden werden, da sie offenbar ausgegraben wurden.

Das Landratsamt Dachau weist darauf hin, dass Orchideen, so auch das Helm-Knabenkraut, gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 lit. a) BNatSchG in Verbindung mit Anhang B der VO (EG) Nr. 338/97 besonders geschützt sind. Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen dieses Zugriffsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG dar, welche mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (vgl. § 69 Abs. 7 BNatSchG).

Das Sachgebiet Stadtgrün und Umwelt der Stadt Dachau bittet dringlich darum, keine geschützten Pflanzen zu pflücken oder auszugraben, damit die Artenvielfalt auch weiterhin gefördert werden kann.