Neues Beratungsangebot für junge Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Familien
Die Aufgabe des Verfahrenslotsen basiert auf § 10b SGB VIII. Ziel ist es, unabhängig zu beraten und zu unterstützen. Denn nur wer seine Möglichkeiten und auch Ansprüche kennt, kann an der richtigen Anlaufstelle gehört und verstanden werden.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) Behinderung, bei denen möglicherweise ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht, aber auch deren Eltern, Erziehungsberechtigte und Personensorgeberechtigte, können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Dieses neue Beratungsangebot zielt darauf ab, den Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Hilfen effektiv und bedarfsgerecht genutzt werden können. Wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, kann das Angebot – wenn gewünscht – auch alleine, also ohne sorgeberechtigte Person, wahrnehmen.
Frau Mayer steht den Betroffenen und ihren Familien als „Lotsin“ zur Seite und hilft ihnen, sich im komplexen System der Eingliederungshilfe zurechtzufinden. Sie beantwortet Fragen wie: Welche Leistungen stehen mir zu? Wer ist der richtige Ansprechpartner? Und wie finde ich das passende Angebot? Ihre Beratung und Unterstützung erstreckt sich über den gesamten Hilfeprozess – von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Hilfe.
Frau Mayer ist telefonisch unter der Nummer 08131/74-2265 erreichbar oder per E-Mail unter verfahrenslotse@lra-dah.bayern.de. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Landratsamts Dachau unter www.landratsamt-dachau.de/verfahrenslotse zu finden.