Neue Bundes-Corona-Testverordnung gilt ab sofort – Änderung bei den bisher kostenlosen Bürgertestungen

30. Juni 2022: Nach langer Unklarheit, wie die Bürgertestungen an den Teststellen deutschlandweit weiterlaufen, gilt die neue Corona-Testverordnung des Bundes ab sofort auch im Landkreis Dachau. Bestimmte Personengruppen müssen sich mit 3 Euro an die bisher kostenlosen Bürgertestungen beteiligen.

Bei der PCR-Testungen gibt es keine Änderungen. Sie bestätigen nach wie vor die Infektion mit dem Coronavirus. Ein positiver Befund wird an das örtlich nach Wohnsitz der Testperson zuständige Gesundheitsamt gemeldet. PCR-Testungen werden immer dann durchgeführt, wenn Personen typische Symptome einer Corona-Infektion haben oder asymptomatische Personen eine positiven Schnelltest haben.

Die Antigen-Schnelltests kommen besonders in Pflegeheimen und Krankenhäusern zum Einsatz, um Personal oder Bewohner:innen als Präventionsmaßnahme regelmäßig zu testen. Für Besucher:innen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist der erforderliche Schnelltest nach wie vor kostenfrei. Wer ab sofort einen Test benötigt, um zum Beispiel eine Veranstaltung zu besuchen, muss sich mit 3 Euro an den Testkosten beteiligen. Hier ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Bürger:innen, die sich anlasslos testen möchten, müssen den Schnelltest selbst komplett bezahlen. Preise sind abhängig je nach Testanbieter

Weiterhin Anspruch (vollständige Übersicht auf www.landratsamt–dachau.de/coronatest) auf kostenlose Bürgertests haben:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Frei-testung“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Der Nachweis für einen kostenlosen Test ist vor der Testung vorzulegen. Aktuell sind noch über 20 Teststellen im Landkreis im Einsatz. www.landratsamt–dachau.de/coronatest 

Das Landratsamt Dachau weist darauf hin, dass im Bayrischen Testzentrum in Markt Indersdorf keine kostenpflichtigen Testungen durchgeführt werden. Dort werden - wie bisher schon – nur die inzidierten PCR-Testungen sowie Schnelltest durchgeführt, die mit entsprechendem Nachweis kostenlos sind.

Landrat Stefan Löwl kritisiert die Umsetzung der neuen Reglungen: „Ich kann es nicht mehr nachvollziehen, dass solche Änderungen ohne jeglichen Vorlauf umgesetzt werden. Obwohl der weitere Regelungsbedarf seit Wochen bekannt war, hat das Bundesgesundheitsministerium die rechtliche Änderung erst gestern in Kraft gesetzt. Im Landratsamt kam diese dann heute um 8:19 Uhr an. Somit erfahren Mitarbeiter:innen an den Teststellen massive rechtliche und administrative Änderungen nicht nur erst im Tagesbetrieb bzw. aus der Presse sondern sollen dies auch noch kompetent gegenüber den Bürger:innen kommunizieren.“