Naturschutzwacht für den Landkreis Dachau erhält Verstärkung

18. Juli 2024: Die Naturschutzwacht des Landkreises Dachau erhält mit Stefan Weißmüller und Thomas Pilzweger Verstärkung.

Landrat Stefan Löwl händigte im Innenhof des Landratsamts den neuen Naturschutzwächtern nach bestandener Prüfung die Ernennungsurkunde aus.

Der Ernennung ging eine Ausbildung bei der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege voraus. Herr Weißmüller wird künftig die Naturschutzwacht vorrangig in den Gemeinden Weichs und Röhrmoos verstärken, während Herr Pilzweger in Haimhausen und Hebertshausen tätig sein wird. Beide freuen sich auf ihre ehrenamtliche Aufgabe im Landkreis. Zur Ernennung brachte Falkner Thomas Pilzweger seinen Wüstenbussard mit, der das Gebiet um den Weiherweg erkundete. In der Naturschutzwacht kommt er jedoch nicht zum Einsatz.

Für die Untere Naturschutzbehörde ist die Naturschutzwacht mit ihren ehrenamtlichen Mitgliedern eine wertvolle Hilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Naturschutzwächter und Naturschutzwächterinnen im Landkreis fungieren in ihren Einsatzgebieten als örtliche Ansprechpartner für Belange des Naturschutzes. Zu ihren Aufgaben gehört es, Verständnis für die Anforderungen und Zusammenhänge des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu wecken sowie Aufklärung und Beratung zu leisten.

Ein wichtiger Bereich ist die Betreuung geschützter und ökologisch wertvoller Gebiete. Dazu gehören ausgewiesene Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile sowie amtlich kartierte Biotope. In ihren Einsatzgebieten werden die Naturschutzwächter aktive Naturschutzarbeit durch Beobachtung und Dokumentation der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, durch Feststellen von positiven oder auch schädlichen Veränderungen von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für geschützte und gefährdete Arten leisten.

Von den Mitgliedern der Naturschutzwacht wird auch erwartet, ein wachsames Auge auf Umweltsünder zu haben. Bei Verstößen wie Müllablagerungen, unbefugtem Fahren und Parken in Schutzgebieten, Pflücken geschützter Pflanzen, Schwarzbauten oder Verunreinigung von Gewässern muss die Naturschutzwacht tätig werden und das Landratsamt verständigen.

Durch den verstärkten Erholungsdruck ist es auch eine wichtige Aufgabe, vor Ort auf die Besonderheiten der ökologisch wertvollen und sensiblen Gebiete und die dort befindlichen Lebensstätten hinzuweisen sowie über die geltenden Regeln und die notwendige Rücksichtnahme zu informieren. Aufklären und Verständnis gewinnen sind wichtige Voraussetzungen, um Erholungssuchende nachhaltig für den Schutz sensibler Biotope und Lebensstätten der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu sensibilisieren und auf diese Weise Konflikte und Störungen zu vermeiden.

In den meisten Fällen, so die Erfahrung des Landratsamtes, gelingt es den Vertretern der Naturschutzwacht, bei Verstößen gegen Naturschutzbestimmungen durch ein sachliches Gespräch zu überzeugen. Wenn das nicht hilft, sind sie gesetzlich befugt, Umweltsünder anzuhalten, Personalien festzustellen, vom Platz zu verweisen und Gegenstände sicherzustellen.

Weitere Informationen zur Naturschutzwacht, deren Mitglieder mit jeweiligem Einsatzbereich und Kontaktmöglichkeit sowie zu sonstigen Fragen und Fördermöglichkeiten des Naturschutzes sind unter www.landratsamt-dachau.de erhältlich.