Nach Ablehnung im Eilverfahren – AfD-Fraktion zieht Klage zurück
Anlass der Klage war, dass Fraktionen des Kreistages jeweils ein männliches und ein weibliches Mitglied gleichberechtigt für den Fraktionsvorsitz und seine Stellvertretung benennen können. Eine weitere richterliche Entscheidung zur Doppelspitze als Teil der geltenden Geschäftsordnung ist aufgrund der Klagerücknahme nun nicht mehr notwendig.
Ziel der AfD-Fraktion war es, die Geschäftsordnung so ändern zu lassen, dass optional eine Doppelspitze auch geschlechtsneutral gebildet werden kann, also von zwei Frauen oder zwei Männern. Hintergrund der Klage ist die Zusammensetzung der AfD-Fraktion im Dachauer Kreistag: diese besteht nur aus Männern und kann somit nach der geltenden Geschäftsordnung keine Doppelspitze bilden. Die 4-köpfige Fraktion kann nur einen Fraktionssprecher und einen Stellvertreter benennen.
Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte der Kreistag die Geschäftsordnung so geändert, dass die Fraktionen und Wählergruppen je ein männliches und ein weibliches Mitglied gleichberechtigt für den Vorsitz sowie den stellvertretenden Vorsitz benennen können. Derzeit stellen die Fraktionen der CSU, von Bündnis90/Gründen, der SPD sowie der Freien Wähler eine Doppelspitze.
Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren lehnte das Gericht den Antrag der AfD bereits ohne mündliche Verhandlung ab. Basierend auf dieser Entscheidung wurde die Klage seitens der AfD-Fraktion nun zurückgezogen. Landrat Stefan Löwl begrüßt diesen Schritt: „Es spart uns allen hier viel Zeit und Geld und stärkt die Autonomie des Kreistages. Die geschlechterparitätische Doppelspitze hat sich in den letzten Jahren bewährt. Besonders die Kommunalpolitik ist ein Herzstück der gesellschaftlichen Gestaltungsmacht und muss von Frauen sichtbar mitgestaltet werden. Die Doppelspitze bringt uns eine weibliche und eine männliche Sichtweise auf unser aller Lebensumfeld. Diese Sichtweise hat das Bayerische Verwaltungsgericht in seinem Beschluss ebenfalls eindeutig zu erkennen gegeben.“