Malachitgrün: LGL veröffentlicht Untersuchungs-ergebnisse des Monitorings in Moosach und Isar
Die Ergebnisse hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nun mitgeteilt: Nur in bestimmten Bereichen wurden Gehalte von mehr als 2 µg/kg in Forellen, einigen Wildfischen und Sediment nachgewiesen. Diese dürften auf einen Eintrag von Malachitgrün im erweiterten Bereich des Mieskanals, die Abwanderung von belasteten Fischen aus Teichanlagen und den Besatz des Isar-Abschnittes Hangenham-Oberhummel mit belasteten Forellen zurückzuführen sein.
Die Ergebnisse des Monitorings sind abrufbar auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter: https://bit.ly/2UzGE58
Auch bei lebenslangem Verzehr entsprechend belasteter Fische ist keine Gesundheitsgefahr gegeben. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist der zulässige Summengehalt von Malachit- und Leukomalachitgrün jedoch durch einen gesetzlichen Referenzwert auf 2 µg/kg begrenzt. Bei Überschreitung dieses Wertes dürfen Fische nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.