Älter werden im Dachauer Land – Landkreisseniorenbeirat tagt zur Vernetzung zwischen Jung und Alt und dem Seniorenmitwirkungsgesetz
Viele Themen, die ältere Menschen betreffen, sind nämlich für die jüngere Generation genauso wichtig. Beispielsweise die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Der Abbau von Schwellen oder Hindernissen dient nicht nur älteren Personen, sondern auch Menschen mit Behinderung jeden Alters, Touristen mit schweren Gepäck oder jungen Eltern mit Kinderwagen.
Dies gilt auch für den gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen fällt es leicht, mit dem schnellen Fortschritt der Technik in einer digitalisierten Welt mitzuhalten. Menschen, die erst im Erwachsenenalter mit dem Netz in Berührung gekommen sind, haben es schwerer. Es gibt oft ganz unterschiedliche Methoden, sich zu informieren und das Weltgeschehen wahrzunehmen. Gleichzeitig haben ältere Menschen Erfahrungswerte und Kenntnisse, die jüngeren Generationen fehlen. Diese sind oft ganz praktischer Natur, z.B. die Steuererklärung oder auch die Altersvorsorge. Der Landkreisseniorenbeirat hat deswegen Kontakt zum Kreisjugendring aufgenommen. Gemeinsam mit Jugendlichen und jungen Menschen sollen Strategien besprochen werden, um den intergenerativen Austausch zu fördern, Schnittstellen auszuloten und Gemeinsamkeiten in den Vordergrund zu rücken.
Als Gast war zur Sitzung außerdem Hildegard Schuster, die neue Seniorenbeauftragte der Gemeinde Schwabhausen geladen. Sie berichtete über die erfolgreiche erste Seniorenkonferenz, im März in Schwabhausen. Weitere Treffen sind geplant. Die Mitglieder des Landkreisseniorenbeirats freuten sich über die Entwicklung in der Gemeinde. Eine wichtige Handlungsempfehlung aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept ist die Gründung von „Runden Tischen der Seniorenarbeit“ in allen Landkreisgemeinden. Dem Landkreisseniorenbeirat ist es wichtig dies weiter zu unterstützen.
Abschließend diskutierten die Beiräte das bayrische Seniorenmitwirkungsgesetz. Dieses ist am 1. April 2023 in Kraft getreten. Das neue Gesetz lasse sehr viel inhaltliche Unklarheit erkennen. Auch fehle es noch an den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz. Die Beiräte warfen außerdem auch die Frage nach der Notwendigkeit zusätzlicher Organisationsstrukturen auf, da es mit der LandesSeniorenVertretungBayern (LSVB) e.V. bereits eine Interessenvertretung für ältere Menschen gäbe. Dass es eine Interessenvertretung für Seniorinnen und Senioren braucht, da waren sich alle Mitglieder des Landkreisseniorenbeirats einig. Denn der immer größer werdenden Gruppe von älteren Menschen in unserer Gesellschaft fehle es nach wie vor an einer starken und handlungsfähigen Lobby. Seitens des Landkreisseniorenbeirats wird daher begrüßt, dass mit dem bayrischen Seniorenmitwirkungsgesetz ein ernstzunehmender Versuch gemacht worden ist, auf politsicher Ebene ein legitimiertes Gremium zu schaffen, welches die Interessen der älteren Menschen im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung vertritt.
Die Umsetzung und die bisherigen Unklarheiten im Gesetz, machen es jedoch derzeit schwierig abzusehen, ob dies gelingen wird und welche faktischen Kompetenzen dieses neue Gremium haben wird.