Landkreis Dachau sucht ehrenamtliche/n Kreisbehindertenbeauftragte/n sowie Stellvertretung
Die Bestellung erfolgt für vier Jahre und läuft vom 01.05.2018 bis 30.04.2022, die Aufgaben sollen als kommunales Ehrenamt wahrgenommen werden.
Gemäß §4 des BayBGG berät die/der Behindertenbeauftragte den Landkreis Dachau bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Gesetzes, insbesondere bei der Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte unter Berücksichtigung der besonderen Belange behinderter Frauen.
Bei der Wahrnehmung der Aufgaben kann sich die Tätigkeit beispielsweise auf folgende Punkte erstrecken:
- Kontakt mit Betroffenen
- Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung
- Beratung und Unterrichtung des Landkreises
- Planung von Maßnahmen zur Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderung in der Verwaltung und in den Betrieben im Landkreis
- Koordination der Behindertenbeauftragten bei den kreisangehörigen Gemeinden (z. B. Erfahrungsaustausch, Abstimmung bestimmter Aktivitäten)
- Kontakt mit der Landesbehindertenbeauftragten
- Zusammenarbeit mit den fachlich relevanten Institutionen (z. B. Jugendhilfeausschuss, Sozialhilfeausschuss, Arbeitsgemeinschaft öffentliche und freie Wohlfahrtspflege, Integrationsämter, Rehabilitationsträger)
- Erstellung eines Behinderten-Gleichstellungsberichtes
Die mit der Aufgabenerledigung notwendigerweise zusammenhängenden Ausgaben trägt der Landkreis; für die Entschädigung der / des Behindertenbeauftragten gelten die Satzungsregelungen für ehrenamtliche Tätigkeit.
Personen aus dem Kreise der Betroffenen, welche das vorgenannte Ehrenamt ausüben möchten, bittet der Landkreis, sich schriftlich bis zum 28.02.2018 zu bewerben.
Für Rückfragen und weitergehende Auskünfte wende Sie sich bitte an die Fachstelle Familienberatung, Gleichstellung und Inklusion, Tel. (08131) 74-375 oder E-Mail: FBGI@lra-dah.bayern.de.