Landkreis Dachau führt die Bezahlkarte für Asylbewerber ein
In den vergangenen Wochen wurden die Bezahlkarten im Landratsamt vorbereitet. Ab Juli können die Asylbewerber die Bezahlkarte wie eine Debit-(EC-)Karte nutzen; überall dort, wo Mastercard akzeptiert wird, ist auch eine Zahlung mit der Bezahlkarte möglich.
Die Bezahlkarte wird in der Regel an alle Personen ausgegeben, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und mindestens 14 Jahre alt sind. Bezahlt werden kann mit dieser Karte in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren. Für Online-Käufe (ausgenommen ÖPNV), Glücksspiel oder die Verwendung bei Geldübermittlungsdienstleistern ist die Karte gesperrt. Lastschriften und Überweisungen sind nur an bestimmte Zahlungsempfänger möglich, wie zum Beispiel Telekommunikationsanbieter. Zusätzlich können monatlich bis zu 50 Euro in bar abgehoben werden. Diese Barauszahlungen können bei jedem Einzelhändler erfolgen, die eine Bargeldauszahlung per EC-Karte anbietet.
Landrat Stefan Löwl erklärt: „Mit der Bezahlkarte reduziert sich nach den Erfahrungen der Pilot-Landratsämter der erhebliche Verwaltungsaufwand bei der bisherigen Barauszahlung. Zusätzlich soll sie auch den Missbrauch der Leistungen sowie die Überweisungen von Sozialleistungen ins Ausland verhindern, welches den Zuwanderungsanreiz abschwächen soll. Für die täglichen Einkäufe sowie die Handelstreibenden im Landkreis ändert sich nichts, da die Kartenzahlung mittlerweile ohnehin die vorrangige Zahlungsweise ist.“
Nach der Einführungsphase ist zeitnah ein Treffen mit den Helferkreisen sowie den Sozialverbänden geplant, um sich über die ersten Erfahrungen auszutauschen und - wenn und wo nötig - Verbesserungen vorzunehmen. Allgemeine Informationen zur Bezahlkarte stehen auf den Internet-Seiten des Bayerischen Innenministeriums: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/factsheet_bezahlkarte_web.pdf zur Verfügung.