Bundestag verabschiedet Gewalthilfegesetz – Landkreis Dachau begrüßt neue Schutzrechte

05. Februar 2025: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Damit wird erstmals ein Rechtsanspruch auf Schutz für von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder sowie für Menschen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, geschaffen.

Landrat Stefan Löwl betont: „Der Landkreis Dachau begrüßt dies wichtige Neuregelung ausdrücklich. Der Schutz von Gewaltbetroffenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, welche nun durch klare gesetzliche Regelungen und eine verstärkte finanzielle Beteiligung des Bundes gestärkt wird. Die Fallzahlen in diesem Bereich nehmen kontinuierlich zu. Daher ist dies ein bedeutender Schritt, auch zur Umsetzung der sog. Istanbul-Konvention, welche einen niedrigschwelligen Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten sicherstellt.“

Ein wichtiger Bestandteil des Hilfesystems im Landkreis Dachau ist die seit 2007 Jahren existierende Dachauer Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (DISTEL). Sie bietet als Netzwerk aller relevanten Akteure Beratung und Unterstützung für Betroffene von häuslicher Gewalt, hilft bei der Existenzsicherung, informiert über rechtliche Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und entwickelt gemeinsam mit den Betroffenen individuelle Sicherheitspläne. Zudem vermittelt sie bei Bedarf an weitere Hilfsangebote.

„Wir setzen uns dafür ein, dass Betroffene in unserer Region schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten“, so Susann Haak-Georgius, Leitung der Fachberatung für Gleichstellung und Inklusion im Landratsamt Dachau. „Besonders wichtig ist, dass neben dem Schutz auch langfristige Unterstützung geboten wird, so dass Personen, die Opfer von Gewalt sind oder waren ein selbstbestimmtes und sicheres Leben führen können.“

Der Landkreis Dachau wird die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nutzen, um bestehende Angebote zu sichern und weiter auszubauen. Hilfe erhalten Betroffene unter (08131) 74-344 und DISTEL@LRA-DAH.Bayern.de