Kompostierbare Biokunststofftüten bitte nicht in die Biotonne
Aber leider gibt es hier ein großes Problem: Kompostierbare Biokunststoff-Tüten bestehen meist nur zur Hälfte aus einem nachwachsenden Rohstoff (z.B. Mais). Der andere Teil ist ein fossiler Rohstoff auf Basis von Erdöl. Dieser ist notwendig, um den Tüten Stabilität zu geben und ein Durchweichen zu verhindern. Laut EU-Norm müssen sich kompostierbare Biokunststoffe nach 12 Wochen in Teilchen kleiner als 2 mm zersetzt haben. Die Verarbeitungszeit in der Kompostieranlage beträgt jedoch nur 4 – 6 Wochen. In dieser Zeit zersetzen sich diese Biokunststoffbeutel nicht vollständig und bleiben als Plastikteilchen in der Erde zurück. Mit dem Kompost, der auch im Umland ausgebracht wird, gelangt Mikroplastik auf unsere Felder. Mikroplastik wird von den Pflanzen aufgenommen und gelangt so in unsere Nahrung.
Biokunststoff-Tüten und Plastiktüten sind in der Biotonne im Landkreis Dachau nicht zugelassen. Für die Sammlung von Biomüll können Papiertüten (im Handel erhältlich) oder Zeitungspapier verwendet werden. Der Biomüll kann auch lose eingeworfen werden. Wer in Wohnanlagen wohnt, sollte sich bei der Hausverwaltung informieren, ob der Biomüll lose eingeworfen werden darf.
Wer sich näher informieren möchte, findet viele weitere Details unter www.Landratsamt-Dachau.de/Biotonne oder kann die Abfallberatung anrufen Tel. 08131/741470.