Keine Selbsthilfe bei Biberdämmen im Palsweiser Moos - Gemeinsamer Appell von Naturschutzbehörde und Wasserverband
Dabei konnte - so das Landratsamt - bestätigt werden, dass in Gräben im Palsweiser Moos widerrechtlich Biberdämme geöffnet und das Wasser abgeleitet wurde. Es sind hier ohne Absprache mit der Naturschutzbehörde und dem örtlichen Wasserverband Maisach III mehrere Dämme zerstört bzw. massiv geöffnet worden. Dies hatte zur Folge, dass das Wasser ungehindert abfließen konnte und sich in dem wertvollen Kernbereich des Mooses angesichts der bestehenden Trockenheit abschnittsweise nur mehr Rinnsale befinden und der Torfboden frei liegt und austrocknet.
„Ein Unding in der heutigen Zeit, in der die Notwendigkeit des Klima- und Artenschutzes immer deutlicher wird. Darüber hinaus setzen sich der oder die unbekannten Verursacher der Gefahr einer Straftat aus, wenn ohne Abstimmung Dämme geöffnet werden, denn schließlich befinden sich hier Lebensstätten des Bibers aber auch anderer streng geschützter Arten, die für ihr Überleben auf diesen Wasserstand angewiesen sind“ so Alexander Wolfseder, Leiter des Sachgebietes Naturschutz am Landratsamt.
Naturschutzbehörde und Wasserverband appellieren deshalb gemeinsam, jegliche Selbsthilfe bei Biberdämmen im Palsweiser Moos zu unterlassen. Sollte der Wasserstand im Einzelfall durch Biber als zu hoch eingeschätzt und erhebliche Nachteile oder Schäden bei der Bewirtschaftung von Flächen befürchtet werden, stehen Naturschutzbehörde und Wasserverband jederzeit für eine gemeinsame Besichtigung und Besprechung vor Ort zur Verfügung, um verträgliche Lösungen zu finden, die sowohl mit dem Natur- und Wasserhaushalt als auch mit den Interessen von Anliegern in Einklang gebracht werden können. Bei entsprechend gutem Willen können hier in aller Regel vernünftige Lösungen gefunden werden, so Naturschutzbehörde und Wasserverband unisono.
Keinesfalls akzeptiert werden könnten nach Wolfseder aber die illegalen massiven Öffnungen von Biberdämmen in diesem sensiblen Bereich, die immer wieder durch Unbekannte getätigt würden. Sollten hierzu Hinweise gegeben werden können oder Beobachtungen gemacht worden sein, können diese jederzeit der Naturschutzbehörde, Tel. (08131) 74-201 oder dem Wasserverband mitgeteilt werden, damit diesen nachgegangen werden kann.