Illegale Straßensammler unterwegs
Elektrogeräte sind wegen der kritischen Inhaltsstoffe als gefährlicher Abfall einzustufen und gehören nicht in die Hände unbekannter Sammler.
Eine Sammlung oder Rücknahme von Elektroaltgeräten darf ausschließlich von der Kommunalen Abfallwirtschaft (kostenlose Annahme der Elektrogeräte auf den Recyclinghöfen), entsprechenden Verkaufsstellen und Herstellern von Elektrogeräten vorgenommen werden. Fachfirmen zerlegen diese Altgeräte und sorgen dafür, das enthaltene Wertstoffe wiederverwertet und Schadstoffe fachgerecht entsorgt werden. Jeder Besitzer von Elektroaltgeräten ist daher verpflichtet, die Entsorgung über einen dieser Wege vorzunehmen.
Das Landratsamt bittet die Bürger/-innen sich an derartigen Straßensammlungen nicht zu beteiligen und Elektroaltgeräte kostenlos über die Recyclinghöfe zu entsorgen.