Hunde in der freien Natur jetzt an die Leine nehmen
Nicht nur heimisches Wild wie Reh und Hase samt deren Nachwuchs werden beunruhigt und können freilaufenden Hunden zum Opfer fallen. Auch bodenbrütende Vögel wie Rebhühner, Fasane, Kiebitze, Lerchen, Gänse oder Enten werden beim Brüten gestört und Jungvögel können vertrieben werden. Selbst wenn Hunde nur herumstöbern, besteht die Gefahr, dass brütende Vögel ihr Gelege aufgeben. Oft sind die brütenden Vögel auf wenige Meter für den Menschen nicht wahrnehmbar, für die Hundenase jedoch schon.
Die Naturschutzverordnungen im Landkreis sowie das Bayerische Jagdgesetz enthalten durchaus strenge Vorschriften für Hundebesitzer. In den Naturschutzgebieten „Weichser Moos“ und „Schwarzhölzl“ ist das freie Laufenlassen von Hunden ganzjährig verboten. Im Landschaftsschutzgebiet „Glonntal“ ist es in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli verboten, Hunde in den vier besonders ausgewiesenen Kernzonen zwischen Petershausen und Herschenhofen, zwischen Weichs und Jedenhofen, zwischen Jedenhofen und Asbach sowie im gesamten Arnbacher Moos frei laufen zu lassen. Entsprechende Verbote sind auch im Zuge der aktuellen Planung eines Landschaftsschutzgebiets für zwei besondere Kernzonen im Krenmoos zwischen Karlsfeld und dem Schwarzhölzl vorgesehen, denen eine besondere Bedeutung für den immer seltener werdenden Kiebitz zukommt.
Mit Geldbuße kann auch belegt werden, wer seinen Hund in einem Jagdrevier frei laufen lässt und sich dieser dem tatsächlichen Einwirkungsbereich seines Halters entzieht. Selbst wenn man darauf vertraut, dass der Hund einem Zuruf Folge leisten wird, kann gerade eine frische Wildspur den natürlichen Jagdinstinkt wecken, was – immer wieder zu beobachten - zu einem „Ausbüchsen“ des Hundes und zu einem Verfolgen und Hetzen des Wilds führt. Gerade trächtige Rehe sind wegen ihrer Schwerfälligkeit ein sehr leichtes Opfer. Und selbst bei geglückter Flucht ist für die Wildtiere ein Verfolgen und Hetzen durch einen Hund mit extremem Stress verbunden. Als sicherstes Mittel dies in der freien Natur und gerade in den besonders sensiblen Zeiten zu vermeiden und den Hund wirksam zu kontrollieren bleibt nur das Anleinen – so der dringende Appell des Landratsamtes.