Hunde in der freien Natur an die Leine - Nun auch Anleinpflicht in den beiden Kernzonen des Krenmoos
Denn freilaufende Hunde, groß wie klein, führen zu verstärktem Stress und einer Beunruhigung der freilebenden Tierwelt. Nicht nur heimisches Wild wie Reh und Hase samt deren Nachwuchs werden beunruhigt und können freilaufenden Hunden zum Opfer fallen. Auch bodenbrütende Vögel wie Rebhühner, Fasane, Kiebitze, Lerchen, Gänse oder Enten werden beim Brüten gestört und Jungvögel können vertrieben werden. Selbst wenn Hunde nur herumstöbern besteht die Gefahr, dass brütende Vögel ihr Gelege aufgeben. Oft sind die brütenden Vögel auf wenige Meter für den Menschen nicht wahrnehmbar, für die Hundenase jedoch schon. Daher sollten gerade in den Bereichen, in denen Wildtiere ihre Lebensstätten, Rückzugs- und Ruheräume haben, Hunde keinesfalls frei laufen gelassen werden. Eine besondere Rücksichtnahme ist hier vor allem im Wald und an Waldrändern sowie in zusammenhängenden Wiesengebieten gefordert. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen im Übrigen während der Nutzzeit selbst mit angeleinten Hunden nur auf vorhandenen Wegen betreten werden.
Die Naturschutzverordnungen im Landkreis Dachau sowie das Bayerische Jagdgesetz enthalten strenge Vorschriften für Hundebesitzer. In den Naturschutzgebieten „Weichser Moos“ und „Schwarzhölzl“ ist das freie Laufenlassen von Hunden ganzjährig verboten. Im Landschaftsschutzgebiet „Glonntal“ ist es in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli verboten, Hunde in den vier besonders ausgewiesenen Kernzonen frei laufen zu lassen. Die Kernzonen befinden sich zwischen Petershausen und Herschenhofen, zwischen Weichs und Jedenhofen, zwischen Jedenhofen und Asbach sowie im gesamten Arnbacher Moos.
Entsprechende Verbote gelten seit der im September 2018 in Kraft getretenen Unterschutzstellung des Krenmooses als Landschaftsschutzgebiet auch für die dort ausgewiesenen zwei speziellen Kernzonen. Diesen kommt eine besondere Bedeutung für den immer seltener werdenden Kiebitz zu. Die beiden Kernzonen mit einer Größe von rd. 3,7 ha und knapp 28 ha befinden sich in dem Bereich zwischen dem östlichen Siedlungsrand von Karlsfeld und dem Schwarzhölzl. Um jeden über die neuen Verbote zu informieren, wurden am Rand dieser besonderen Kernzonen bzw. neben den dort vorbeiführenden Wegen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.
Mit Geldbuße kann auch belegt werden, wer seinen Hund in einem Jagdrevier frei Laufen lässt und sich dieser dem tatsächlichen Einwirkungsbereich seines Halters entzieht. Selbst wenn man darauf vertraut, dass der Hund einem Zuruf Folge leisten wird, kann gerade eine frische Wildspur den natürlichen Jagdinstinkt wecken. Dies führt immer wieder zu einem „Ausbüchsen“ des Hundes und zu einem Verfolgen und Hetzen des Wildes. Gerade trächtige Rehe sind wegen ihrer Schwerfälligkeit ein sehr leichtes Opfer. Und selbst bei geglückter Flucht ist für die Wildtiere ein Verfolgen und Hetzen durch einen Hund mit extremem Stress verbunden. Als sicherstes Mittel, dies in der freien Natur und gerade in den besonders sensiblen Zeiten zu vermeiden und den Hund wirksam zu kontrollieren bleibt nur das Anleinen – so der dringende Apell der Naturschutzbehörde.