Hunde am Karlsfelder See von Oktober bis März – Es gilt eine Leinenpflicht
Der Karlsfelder See ist ein beliebtes Naherholungsgebiet und wird ganzjährig von zahlreichen Menschen zum Spazieren, Joggen, Radfahren und Erholen genutzt. Familien mit Kindern, Naturfreunde und auch Wildtiere sind hier – auch in den kälteren Monaten – regelmäßig anzutreffen. Die Leinenpflicht dient daher dem Schutz der Umwelt, der Wildtiere und der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher.
Die Leinenpflicht sorgt daher für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme und ist durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Verstöße gegen die Regelung werden mit einer Geldbuße geahndet. Während der Frühlings- und Sommermonate, von April bis September, gilt am See ein generelles Hundeverbot, um die umliegenden Naturflächen sowie das Bade- und Spielgelände zu schützen.
Das Landratsamt Dachau bittet alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer um Verständnis und Rücksichtnahme, damit der Karlsfelder See für alle ein angenehmer Erholungsort bleibt.