Hinweis zum Inkrafttreten der Lockerungen

07. Mai 2020: Das Landratsamt Dachau sowie die Koordinierungsgruppe Pandemie weisen darauf hin, dass in den Medien kommunizierte Lockerungen der aktuell geltenden Beschränkungen und Verbote erst nach in Kraft treten der jeweiligen Regelung gelten.

Dies gilt sowohl für die von der Bayerischen Staatsregierung angekündigten stufenweisen Maßnahme, insb. aber auch für den im Rahmen der Konferenz zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin beschlossenen Fahrplan. Alle bundesweit abgestimmten Lockerungen bedürfen der länderspezifischen Umsetzung, welche abhängig von der regionalen Situation sowohl zeitlich wie auch inhaltlich differenzieren kann.

Die jeweils aktuell gültigen Regelungen sowie weitere Informationen werden jeweils zeitnah im Internet auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung unter https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/  sowie des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ veröffentlicht. Detailinformationen findet man auch bei den jeweiligen Fachministerien sowie auf den Seiten des Landratsamts unter www.landratsamt-dachau.de/coronavirus. Dort stehen auch die Telefonnummern der verschiedenen Hotlines und Bürgertelefone.

Auch die Polizei und die Gemeinden bitten um Beachtung der weiterhin gültigen und wichtigen Regelungen.

Insbesondere am kommenden Wochenende lädt das Wetter zu Aktivitäten im Freien ein. Trotz der Lockerungen sind jedoch die nun geltenden Kontaktbeschränkungen, die Regelungen für die Spielplatznutzung (Bolzplätze sind weiterhin geschlossen) und die Bestimmungen für Gottesdienste und die Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern zu beachten.

Das Landratsamt Dachau weist mit Blick auf den Karlsfelder See auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Grillplätze weiterhin gesperrt bleiben und auch das Grillen in der sonstigen Öffentlichkeit nicht gestattet ist. Sowohl in den Naherholungsgebieten wie auch an Spielplätzen oder anderen öffentlichen Punkten werden neben der Polizei auch Ordnungskräfte im Einsatz sein und auf die Einhaltung der Regelungen hinweisen bzw. nachhaltige Verstöße auch entsprechend zur Anzeige bringen.