Grund- und Gewerbesteuer 2025: Hebesätze im Landkreis im Überblick

14. Januar 2025: Für das Jahr 2025 sind für die Gemeinden im Landkreis Dachau folgende Realsteuerhebesätze festgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Neugestaltung des Grundsteuergesetzes gefordert. Im Rahmen der (vom Bundesverfassungsgericht geforderten) Neugestaltung des Grundsteuerrechts wurden alle Grundstücke in Deutschland vom Finanzamt mit einem neuen Meßbetrag bewertet. Alle Gemeinden mussten in diesem Zusammenhang neue Hebesätze bestimmen, was zum 01.01.2025 im Wege einer eigenständigen Hebesatzsatzung erfolgte.

Zum 1. Januar 2025 treten im Landkreis Dachau neue Realsteuerhebesätze in Kraft. Hintergrund ist die Neugestaltung des Grundsteuerrechts, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte. Im Zuge dieser Reform wurden alle Grundstücke in Deutschland mit einem neuen Messbetrag bewertet.

Auf dieser Grundlage waren die Gemeinden verpflichtet, ihre Hebesätze zu überprüfen und neu festzulegen. Bei der Grundsteuer wird zwischen der Grundsteuer A und B unterschieden. Die Grundsteuer A – wie Agra – ist für landwirtschaftliche Betriebe fällig, die Grundsteuer B gilt für bebaute und für unbebaute Grundstücke. Die Gewerbesteuer wird auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben.

Gemeinden GrSt A GrSt B GewSt
Altomünster, Markt 495 (+95)* 280 (-80) 340
Bergkirchen 310 310 310
Dachau, Stadt 380 (+60) 430 (+80) 370
Erdweg 350 350 330
Haimhausen 420 420 340
Hebertshasuen 470 470 450
Hilgertshausen - Tandern 350 350 350
Karlsfeld 290 (-90) 570 (+80) 370
Markt Indersdorf, Markt 330 330 350
Odelzhausen 310 310 315
Petershausen 520 (+130) 430 (+40) 380
Pfaffenhofen a. d. Glonn 390 430 330
Röhrmoos 430 (+70) 440 (+80) 340
Schwabhausen 450 (+100) 450 (+100) 350
Sulzemoos 310 310 310
Vierkirchen 410 (+50) 410 (+50) 400 (+40)
Weichs 380 380 370 (+10)

* Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr