Grund- und Gewerbesteuer 2025: Hebesätze im Landkreis im Überblick
Das Bundesverfassungsgericht hat die Neugestaltung des Grundsteuergesetzes gefordert. Im Rahmen der (vom Bundesverfassungsgericht geforderten) Neugestaltung des Grundsteuerrechts wurden alle Grundstücke in Deutschland vom Finanzamt mit einem neuen Meßbetrag bewertet. Alle Gemeinden mussten in diesem Zusammenhang neue Hebesätze bestimmen, was zum 01.01.2025 im Wege einer eigenständigen Hebesatzsatzung erfolgte.
Zum 1. Januar 2025 treten im Landkreis Dachau neue Realsteuerhebesätze in Kraft. Hintergrund ist die Neugestaltung des Grundsteuerrechts, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte. Im Zuge dieser Reform wurden alle Grundstücke in Deutschland mit einem neuen Messbetrag bewertet.
Auf dieser Grundlage waren die Gemeinden verpflichtet, ihre Hebesätze zu überprüfen und neu festzulegen. Bei der Grundsteuer wird zwischen der Grundsteuer A und B unterschieden. Die Grundsteuer A – wie Agra – ist für landwirtschaftliche Betriebe fällig, die Grundsteuer B gilt für bebaute und für unbebaute Grundstücke. Die Gewerbesteuer wird auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben.