Geringe Asbestanteile in Fensterdichtungen festgestellt
Im Rahmen der Planungs- und Ausschreibungsphase der vorgesehenen Maßnahme wurde seitens der Glaserinnung auf mögliche Asbestanteile in den Fensterdichtungen hingewiesen und angeraten, eine Beprobung vornehmen zu lassen.
Im Auftrag des Landkreises wurde der Fensterkitt daraufhin von einem Sachverständigenbüro an drei Stellen untersuchen. In zwei Proben wurde ein minimaler Asbestanteil (unter 1%) nachgewiesen, die dritte Probe war unauffällig. Bei dem festgestellten Material handelt es sich um sog. „festgebundenen Asbest“, wie er in vielen älteren Gebäuden noch immer verbaut ist. Eine Freisetzung der gesundheitsgefährlichen Asbest-Fasern kann somit lediglich bei mechanischer Einwirkung, also dem Schneiden, Brechen, Schleifen, Sägen etc., erfolgen. Eine Faserfreisetzung aufgrund von Wärme, Ausdünstungen, Windbelastung etc. findet nicht statt. Im aktuellen Zustand bestand und besteht somit keine Gefährdung für Mensch und Umwelt.
Diese Feststellungen und Maßnahmen wurde der Schulleitung bereits mitgeteilt und sie ist wie der Landkreis der Meinung, dass der asbesthaltige Fensterkitt vollständig aus der Schule entfernt werden sollte. Die geplanten Unterhaltsmaßnamen an den Fenstern werden daher nicht durchgeführt. Nach weiteren Untersuchungen und Planungen soll nun ein vollständiger Fensteraustausch durch eine entsprechend zertifizierte Fachfirma erfolgen. Vorbehaltlich der Entscheidung der Kreisgremien ist dies voraussichtlich im Sommer 2018 geplant.
Die Schulfamilie sowie die Nachbarschaft werden über die weiteren Schritte sowie rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme informiert.
Hinweis:
Bis 1993 wurde Asbest in Deutschland aufgrund seiner hervorragenden baulichen Eigenschaften (Unbrennbarkeit, elektrische und thermische Isolierfähigkeit, hohe Elastizität und Zugefestigkeit) in über 3.000 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Seit 2005 ist der Einbau von Asbest EU-weit verboten. Es gibt jedoch nach wie vor viele Gebäude mit asbesthaltigen Bauelementen. Für die Sanierungen gilt in die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe: Asbest).