Geflügel muss im Stall bleiben
Die Stallpflicht in geschlossenen Ställen gilt für alle privaten und gewerblichen Geflügeltierhalter. Alternativ ist auch die Unterbringung unter einer Vorrichtung möglich, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, wurden verboten.
Davon ausgenommen ist der Verkauf von Geflügel auf Vorbestellung vom geschlossenen Wagen aus.
Darüber hinaus haben die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen, die am 2. Februar durch das Landratsamt angeordnet wurden,weiterhin bestand.
In Bayern sind über die Landesfläche verteilt bislang über 20 Fälle von HPAI bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden sowie sieben Fälle in Hausgeflügelbeständen. Die Anzahl der bestätigten Fälle ändert sich täglich.
Im Fall des größten Ausbruches im Landkreis Schwandorf handelt es sich um einen Betrieb mit 50.000 Tieren. Alle Tiere in betroffenen Betrieben mussten gekeult werden. Es ist mit einer steigenden Prävalenz des Virus in der Wildvogelpopulation in Bayern auszugehen, was ein erhöhtes Risiko der Viruseinschleppung in Hausgeflügelbestände bedingt.
Zu diesem Ergebnis kommt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in seiner aktuellen Risikobewertung für das Auftreten von HPAIV in Bayern vom 03.03.2021.
Laut Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit kommt es mit dem Beginn des Frühjahrsvogelzuges nordischer Wasservögel insbesondere ab März zu starken Wanderbewegungen innerhalb Europas aus westlichen und südwestlichen in östliche und nordöstliche Richtungen (Gänse, Schwäne, Enten, Taucher). Dabei dienen die vielen Gewässer im Landkreis Dachau für Wildvögeln als Aufenthaltsorte und Rastplätze.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.
Tote Vögel sollten dennoch nicht direkt angefasst werden, da auch andere Krankheiten übertragen werden können. Daher sollten Spaziergänger und Haustiere den Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Menschen sollten, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.
Die Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln sollten möglichst dem Veterinäramt Dachau (08131 74-1446, veterinaeramt@LRA-DAH.Bayern.de) gemeldet werden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus in Bayern zu ermitteln und weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Bei außergewöhnlichen Krankheits- oder Todesfällen von Geflügel müssen die Halter unbedingt das Veterinäramt kontaktieren und die Ursache abklären lassen.
Es wird daran erinnert, dass alle Geflügelhalter ab dem ersten Tier verpflichtet sind, die Haltung beim zuständigen Veterinäramt zu melden, auch Hobbygeflügelhalter.
Weitere Informationen erhalten Geflügelhalter und Interessenten auf der Homepage des Landratsamts unter www.landratsamt-dachau.de/vogelgrippe.
Dort finden sich u. a. aktuelle Links mit Infos rund um die Geflügelpest.