Für To-go: Ab jetzt Mehrweg nutzen!
Denn ab Januar 2023 sind bundesweit Gastronomiebetriebe gesetzlich verpflichtet, Essen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Der Betrieb muss auf sein Mehrwegangebot deutlich sichtbar (z.B. Infotafel etc.) hinweisen. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer als die Einwegverpackung sein.
Kleinere Betriebe – etwa Imbissbuden – mit maximal 5 Beschäftigten und unter 80 m² Verkaufsfläche sind von der Mehrwegangebotspflicht befreit. Diese müssen aber Ihren Kunden anbieten, selbst mitgebrachte Behälter abzufüllen. Gastroketten können von der Ausnahme für kleine Unternehmen aber keinen Gebrauch machen. Zwar mag die Verkaufsfläche der einzelnen Verkaufsstellen kleiner als 80 Quadratmeter sein. Aber wenn im gesamten Unternehmen insgesamt mehr als fünf Beschäftigte arbeiten, gilt die Ausnahme nicht für sie.
Mit der sogenannten Mehrwegangebotspflicht soll das Abfallaufkommen durch Einwegverpackungen verringert werden.
Durch To-go-Einwegverpackungen fallen jährlich rund 190.000 Tonnen Abfall in Deutschland an (Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.).
Bitte nutzen Sie jetzt diese Möglichkeit und wählen Sie in Zukunft Mehrweg für To-Go.
Das spart unnötigen Müll und entlastet unsere Umwelt.