Förderung von Sonnenstrom wird reformiert - Wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Selbstnutzer von Sonnenstrom profitieren von einer neuen Regelung zum Eigenbedarf. Denn für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch mehr gezahlt werden. Zuvor lag diese Grenze bei 10 Kilowatt. Für Anlagen von über 30 Kilowatt fällt eine reduzierte EEG-Umlage an. Zum Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde müssen Verbraucher 6,5 Cent EEG-Umlage bezahlen.
Der Netzanschluss kleiner Anlagen ist jetzt ohne Verzögerung möglich. Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen grundsätzlich verpflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeitplan auf das Anschlussbegehren eines Verbrauchers, darf dieser eine Anlage mit bis zu 10,8 Kilowatt spätestens nach einem Monat anschließen.
Keine Förderung mehr für über 20 Jahre alte Anlagen:
Für Solar-Anlagen, die 2001 oder früher in Betrieb genommen wurden, besteht kein Anspruch mehr auf Förderung. Die Reform des EEG-Gesetzes ermöglicht es betroffenen Anlagenbetreibern jedoch, weiterhin Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Für diesen Strom erhalten sie einen üblichen Marktpreis. Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.
Wer Fragen zum Thema Photovoltaikanlagen und zu Fördermöglichkeiten hat, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern im Landratsamt Dachau wenden.
Der nächste Beratungstag findet am 12. Mai von 14.00 bis 18.30 Uhr statt.
Aufgrund der aktuellen Lage wird die Energieberatung ausschließlich telefonisch durchgeführt.
Unser Berater wird Sie zur vereinbarten Uhrzeit anrufen.
Gerne können Sie uns vorab Ihre Unterlagen zukommen lassen, damit sich der Berater bestmöglich vorbereiten kann.
Die Beratung ist anbieterunabhängig und kostenlos.
Eine Terminvereinbarung für die Beratungen ist erforderlich unter Tel. (08131) 74-257 (Klimaschutz, Landratsamt Dachau) oder unter 0800 / 809 802 400 (Verbraucherzentrale, kostenlos).