FFP2-Masken für Inhaber des Landkreispasses

14. Januar 2021: Ab kommenden Montag gilt eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV sowie in Ladengeschäften.

Aber auch bei sonstigen Kontakten bietet die FFP2-Maske – entgegen dem seit Monaten weitverbreiteten Mund-Nasen-Schutz – einen hohen individuellen Eigenschutz. Der Landkreis Dachau bietet daher gemeinsam mit einigen Apotheken im Landkreis für alle Inhaber eines Landkreispasses die Möglichkeit an, FFP2-Masken für den Preis von 1,00 EUR pro Stück zu erwerben. „Ich freue mich über die spontane Bereitschaft der Apotheken bei uns im Landkreis, an der Aktion teilzunehmen,“ sagt Landrat Stefan Löwl. Die teilnehmenden Apotheken werden am Freitagnachmittag auf der Homepage sowie den sozialen Kanälen bekannt gegeben. Der Erwerb der FFP2-Masken ist dann gegen Vorlage des Landkreispasses direkt in den teilnehmenden Apotheken möglich.

Den Landkreispass (https://www.landratsamt-dachau.de/soziales-aelter-werden-ehrenamt/finanzielle-hilfen/landkreis-pass/) können alle Landkreisbürgerinnen und Landkreis ab 15 Jahren beantragen, welche:

  • Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder
  • einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.

Außerdem wird es die vergünstigten Masken auch bei der Tafel in Dachau geben.

Die in den Medien angekündigten kostenlosen Masken für pflegende Angehörige sowie Empfänger von staatlichen Transferleistungen sollen in den kommenden Tagen im Landkreis ankommen und werden dann direkt oder über die Gemeinden verteilt.