Verfahren eröffnet, Unterlagen zur Einsicht ausgelegt: Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes in Karlsfeld Krenmoos
Die vorgesehene Änderung besteht zum einen in der räumlichen Erweiterung des LSG um drei Areale mit einer Gesamtfläche von fast 30 Hektar zwischen dem Krenmoos und dem Tiefen Graben an der Grenze zur Stadt Dachau. Diese geht zurück auf einen Schutzgebietsvorschlag im gemeindlichen Flächennutzungsplan und einen entsprechenden Antrag der Gemeinde Karlsfeld an den Landkreis und soll vorrangig die noch bestehenden Freiflächen zwischen den Siedlungsgebieten Dachau-Ost und Karlsfeld vor einer weiteren Bebauung schützen. Diese Areale sind Bestandteil des Regionalen Grünzugs im Regionalplan und ihnen kommt – so das Landratsamt - ein wichtiger Beitrag für die Kaltluftentstehung und den Luftaustauch, sowie den Wasserhaushalt und den Bodenschutz zu.
Die zweite wesentliche Änderung beruht auf der fachlichen Empfehlung der unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeirats am Landratsamt und besteht in der Ausdehnung der beiden besonders geschützten Kernzonen vor dem Naturschutzgebiet (NSG) Schwarzhölzl. Sie bezweckt den Schutz der freilebenden Tierwelt und hier insbesondere der bodenbrütenden Vogelarten vor Störungen in der besonders sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit.
So wird die Kernzone 1, in der es aktuell bereits verboten ist, Hunde in der Zeit zwischen 1. März und 31. Juli frei laufen zu lassen, in nördlicher Richtung bis einschließlich des Moosgrabens ausgeweitet und damit von 3,7 ha auf 6 ha erweitert. Hunde sollen in der Kernzone 1 künftig während dieser besonders sensiblen Brutzeit auch nicht mehr an der langen Leine geführt werden dürfen, sondern nur mehr an einer kurzen maximal 2 m langen Leine (Kurzleinenpflicht). Dies verhindert das erheblich störende Herumstöbern von Hunden in sensiblen Bereichen und Lebensstätten der freilebenden Tierwelt. Des Weiteren soll in dieser sensiblen Zeit auch das Lagern, Feiern und Picknicken verboten werden, um Störungen in diesem sensiblen Bereich zu reduzieren.
Die Kernzone 2 soll um knapp 5 ha nach Nordosten erweitert und mit einem temporären Betretungsverbot in der Zeit zwischen 1. Februar bis 31. Juli jeden Jahres verknüpft werden, so dass in dieser insbesondere für den Kiebitz wichtigen Zeit ein Durchgang zum NSG Schwarzhölzl über die kleinen Pfade auf und neben den landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht mehr zulässig ist. Dieses Betretungsverbot in der Kernzone 2 wird wegen der dort bekannten Brutstätten für Kiebitze und des dortigen Kollerweihers mit seinen Nist-, Brut- und Laichplätzen für naturschutzfachlich besonders dringlich erachtet. Die untere Naturschutzbehörde bittet die Erholungssuchenden und Spaziergänger daher bereits jetzt schon in der aktuellen Brutzeit Rücksicht zu nehmen und diese Kernzone nicht mehr zu betreten und auf dem Weg zu bleiben. Die Störungen in diesem Bereich durch Spaziergänger oder stöbernde Hunde seien einfach zu gravierend und können dazu führen, dass Gelege aufgegeben werden. Aus diesem Grund wird von Angehörigen der Naturschutzwacht im Auftrag der Naturschutzbehörde derzeit auch ein verstärktes Augenmerk auf diesen Bereich gelegt und soweit nötig Spaziergänger und Hundebesitzer auf diese Risiken und das richtige Verhalten hingewiesen. Das Landratsamt bittet um Verständnis und bereits jetzt um Befolgung der geplanten künftigen Regelungen und der Hinweise der Naturschutzwacht.