Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes im Krenmoos – verstärkte Kontrollen der Naturschutzwacht
Der Kreistag wird Anfang April über den Start des Inschutznahme-Verfahrens entscheiden. Die Erweiterung des LSG erhält den regionalen Grünzug und schützt die Freiflächen dauerhaft vor Bebauung. Das LSG leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Luftaustausch und ordnet die Siedlungsstruktur.
Neben der Vergrößerung des Gebietes sollen auch die Kernzonen im Krenmoos erweitert und die Schutzregeln verbessert werden. Die Kernzonen schützen die dort vorkommenden Bodenbrüter, z.B. den Kiebitz und haben eine besondere ökologische Bedeutung:
- In der Kernzone 1 ist es bereits jetzt im Zeitraum von 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Künftig soll dort für Hunde in dieser Zeit eine Kurzleinenpflicht (2m) gelten. Dies verhindert das Herumstöbern der Hunde an langen Schleppleinen und damit die Störung der Tierwelt während der sehr sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit. Landrat Löwl appelliert in diesem Zusammenhang an alle Hundebesitzer entsprechende Rücksicht zu nehmen und um Beachtung der Leinenpflicht.
- Für die Kernzone 2 soll künftig im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Juli ein Betretungsverbot außerhalb des vorhandenen Feldwegs sowie ein Leinenzwang für Hunde gelten. Auch dies schützt die dort vorkommende besonders sensible Tier- und Pflanzenwelt. „Insbesondere der dort brütende Kiebitz braucht unsere Rücksichtnahme“, so Landrat Löwl, „Jeder kann hier durch Beachtung der Wegegebote seinen wichtigen Beitrag zum lokalen Natur- und Artenschutz leisten.“
Landrat Löwl unterstützt die, von der Gemeinde Karlsfeld angestoßene, Erweiterung und die geplanten neuen Regeln ausdrücklich. „Im Krenmoos hat die Natur im dichten Siedlungsbereich zwischen Karlsfeld und München einen wichtigen Rückzugsort. Der Erhalt dieser Tier- und Pflanzenwelt im Ausgleich mit den Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung ist für den Naturschutz im Landkreis von entscheidender Bedeutung.“
Die Einhaltung der Regelungen wird von der ehrenamtlichen Naturschutzwacht des Landratsamts kontrolliert. Das Landratsamt und die Vertreter örtlicher Behörden und Interessengruppen haben Ende vergangenen Jahres außerdem an einem „runden Tisch“ die aktuelle Situation in diesem Bereich diskutiert. Dabei war der stark gestiegene Erholungs- und Freizeitdruck (Mountainbiker, Gassi Geher, Spaziergänger) und die damit verbundenen Gefahren für Flora und Fauna (Anlegen von Trampelpfaden, Missachtung des Wegegebots, etc.) ein wichtiges Thema. Es wurde über geeignete Verbesserungen zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets und des angrenzenden Naturschutzgebiet Schwarzhölzl gesprochen. Einig waren sich alle Akteure, dass verstärkte Vor-Ort-Kontrollen der Naturschutzwacht helfen, die besonders sensiblen Bereiche zu schützen und die Bevölkerung so auf die bestehenden Schutzregeln und deren Notwendigkeit aufmerksam zu machen. Das Landratsamt Dachau agiert in diesem Bereich bereits in bester interkommunaler Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München. Landrat Löwl bittet um Verständnis und Respekt für diese wichtige Tätigkeit der Naturschutzwächter.