Zur Diskussion um die Erhöhung der Turnhallengebühren
Mit Beschluss des Schul- und Kreisausschusssitzung vom 22.03.2024 wurde die Landkreisverwaltung im Zusammenhang mit dem interfraktionellen Sparantrag der Fraktionen von CSU, SPD, B90/Grüne und Freien Wählern in öffentlicher Sitzung einstimmig beauftragt, die Turnhallengebühren anzupassen und auf das Niveau der allgemeinen Anmietungskosten bei Gemeinden und Vereinen anzuheben.
Hintergrund dieses Arbeitsauftrags war die langjährige Praxis des Landkreises Dachau, den Sportvereinen bei Nutzung der Landkreisturnhallen lediglich die Betriebskosten (Strom, Heizung, usw.) in Rechnung zu stellen. Sämtliche Bau- und Unterhaltskosten wurden über die Kreisumlage finanziert. Dieses Vorgehen wurde durch den Kreisausschuss zuletzt 2021 bestätigt, obwohl der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) mit Blick auf die Berechnung der Miete für Schulanlagen empfohlen hat folgende Positionen zu berücksichtigen.
Bereits in der – ebenfalls öffentlichen - Sitzung des Schul- und Kreisausschusses am 14.06.2021 wurden als Gesamtkosten (nach BKPV-Empfehlung, also inkl. Investitionen) 30,74€ je Halleneinheit berechnet und den Kreisräten mitgeteilt. Die im Herbst 2024 aktualisierte Berechnung nach BKPV-Empfehlung (jetzt inkl. der beiden neuen Turnhallen am ITG sowie dem GMK) ergab als Gesamtkosten einen Betrag von 40,00€ je Halleneinheit.
Die Gebühren für die Anmietung von Turnhallen für den Schulsport durch den Landkreis bei Gemeinden und Vereinen liegen – je Halleneinheit - zwischen 12,00€/h und über 51,00€; im rechnerischen Durchschnitt aktuell bei über 45€/h. Die Kosten für die Schwimmbadnutzung zu Schulzwecken liegen aktuell bei 30€/Bahn pro 45 Minuten-Einheit; sollen künftig (Neubau) jedoch auch entsprechend den BKPV-Empfehlungen berechnet und dem Landkreis Dachau in Rechnung gestellt werden und liegen nach den aktuellsten uns vorliegenden Informationen der Stadtwerke Dachau bei über 55€/h.
Beratung und Beschluss am 15.11.2024
Dies Werte wurden im Schul- und Kreisausschusssitzung am 15.11.2024 im nicht-öffentlichen Teil vorgestellt und diskutiert. Die Nichtöffentlichkeit begründete sich darin, dass aufgrund des Antrags auch die Kostensätze der Gemeinden und Vereine, welche Turnhallen an den Landkreis zur Durchführung des Schulsports vermieten, sowie interne Kostensätze bzw. Aufwendungen Dritter dargestellt wurden. Neben dem Auftrag aus der Sitzung des Schul- und Kreisausschusssitzung vom 22.03.2024, die Hallengebühren auf das Niveau der eigenen Anmietungen bei Vereinen und Gemeinden zu heben, wurden noch weitere Gesichtspunkte berücksichtigt:
- Aktuell notwendiger Sparkurs.
- Kommunalrechtlich ergebenden Finanzierungsproblematiken hinsichtlich subventionierter Hallenmieten, insb. mit Blick auf die Zuständigkeit der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis für den Breitensport (vgl. Art. 57 GO).
- Steuerrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem bestehenden „Betrieb gewerblicher Art“.
- Erhöhungen der Hallenmieten unserer Partner/Vereine für Schulsportzeiten.
Gerade mit Blick auf die fehlende Zuständigkeit des Landkreises für die Förderung des Breitensports („Eichenau-Urteil“) ist der Landkreis (gem. Art. 56 LKrO i.V.m. Art. 18. Abs. 1 BayFAG sowie dem in Art. 68 LkrO) gezwungen, kostendeckende Hallenmieten aufzuzeigen. Den örtlich für den Breitensport zuständigen Gemeinden obliegt es hier, die Aufwendungen entsprechend zu bezuschussen.
Der Beschluss zur Anhebung der Hallengebühren auf 40€/h je Halleneinheit erfolgte daraufhin einstimmig.
Frage der Umstellungsfrist
Bereits am Dienstag vergangener Woche (03.12.2024) wurde die Landkreisverwaltung durch den BLSV-Kreisvorsitzenden Günter Dietz darauf hingewiesen, dass die Umstellungsfrist zum 01.01.2025 aufgrund des laufenden Wintersemesters bzw. der laufenden Spielbetriebe zu kurz bemessen sei. Bei der Finanzplanung gingen die Vereine weiterhin von einem subventionierten Mietpreis je Halleneinheit aus. Insb. aus der Stadt Dachau gäbe es Hinweise, dass die bisherige Förderhöhe von 85% aufgrund der finanziellen Situation der Stadt bei einer solchen Steigerung nicht beibehalten werden könne. Eine planmäßige Umsetzung der Gebührenerhöhung zum 01.01.2025 würde in die laufenden Kurse/Trainingsplanung eingreifen und die Vereine – ohne entsprechend Kostenübernahme der jeweiligen Gemeinde bzw. der Stadt – vor große finanzielle Herausforderungen stellen. Der Landkreis solle deshalb die Gebührenerhöhung – entgegen der bisherigen Praxis – erst ab dem Ende des Wintersemesters, also ab 01.04.2025 festlegen.
Dieser Hinweis wurde durch die Kreisverwaltung aufgenommen und nach einer entsprechenden informellen Vorabstimmung konnte bereits am 04.12.2024 den betroffenen Vereinen in Aussicht gestellt werden, dass die Gebührenerhöhung erst mit Wirkung zum 01.04.2025 in Kraft treten wird. Dies wurde dann auch in der Sitzung des Kreisausschusses am 11.12.2024 formell beschlossen.
Frage der anzusetzenden Kosten
In der gleichen Sitzung wurde der am 22.03.2024 erteilte Auftrag, die Gebührenhöhe an den Vollkosten und mit Blick auf die Gebührensätze der Vereine und Gemeinden festzulegen nochmals generell diskutiert und die Mitglieder des Kreisausschusses beauftragten die Verwaltung, bis Anfang 2025 eine Berechnung nach der bisherigen Methode (nur Betriebskosten inkl. Verwaltungsanteil) sowie eine neue, die kommunal- und finanzrechtlichen Vorgaben berücksichtigende Berechnungsweise durchzuführen, in welcher neben den Betriebs- und Verwaltungskosten auch die kalkulatorischen Kosten sowie der Gebäudeunterhalt für die Bereich erfasst werden soll, welche durch die (Vereins-)Nutzung konkret betroffen und dadurch einer (zusätzlichen) „Abnutzung“ unterliegen (z.B. Duschen, Sanitäranlagen, Umkleiden, Hallenboden und Wände, Beleuchtung, usw.), nicht aber die Investitionskosten und für größere Bauunterhaltsmaßnahmen für die Gebäudehülle, Grundstücks- und Erschließungskosten, usw..
Über diese Hintergründe sowie das weitere Vorgehen wurden die fünf betroffenen Vereine am 12.12.2024 informiert. Bei dem vertrauensvollen Austausch wurden die jeweiligen Positionen diskutiert. Dabei ging es auf der einen Seite um kommunalrechtlichen und -finanziellen Positionen des Landkreises sowie auf der anderen Seite die großen finanziellen Herausforderungen für die örtlichen Vereine und die Bedeutung des Sports, insb. für die Jugend. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass die eigentlich guten Kommunikationswege in diesem Fall nicht funktioniert haben, der in der Öffentlichkeit entstandene Eindruck, der Landkreis wolle sich auf Kosten der Vereine „finanzieren“, nicht zutreffe. Jede Seite zeigte grundsätzliches Verständnis für die jeweils andere Position. Die Vereinsvertreter baten darum, in der interkommunalen Diskussion um Kosten und Zuständigkeiten nicht „zu den Leidtragenden“ zu werden. Selbstverständlich liegt die rechtliche Zuständigkeit zur Förderung des Breitensports bei den Gemeinden bzw. der Stadt, der Landkreis dürfe sich jedoch nicht „auf Kosten der Vereine“ finanzieren. Es bestand Konsens dahingehend, dass die Betriebs- und Verwaltungskosten sowie dem Vereinssport (anteilig) zurechenbare Abnutzungsaufwendungen umgelegt und durch die Mitgliedsbeiträge und/oder die gemeindlichen Zuschüsse ausgeglichen werden müssen. Die Kosten für die Hallengebäude an sich, ebenso wie für die Grundinfrastruktur inkl. Erschließung und Grundstück sind der Schulnutzung zuzurechnen und sollten die Vereine nicht belasten. Es wurde vereinbart, dass die Landkreisverwaltung vor diesem Hintergrund die entsprechenden, vom Kreisausschuss beauftragten Berechnungen erstellt. Eine grobe Ersteinschätzung hat ergeben, dass sich die Hallengebühren damit wohl im Bereich um die 20€/h pro Halleneinheit bewegen dürften.
Die Kreisverwaltung wird die entsprechenden Berechnungen nun für die Haushaltsberatungen im Januar aufbereiten und dem Schul- und Kreisausschuss zur Beratung und Entscheidung – voraussichtlich in der Sitzung am 24.01.2025 - vorlegen.