Coronavirus: Alle müssen jetzt Verantwortung tragen
Nach wie vor steigt die Zahl der mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Personen im Landkreis Dachau kontinuierlich an. Aktuell haben wir 19 positiv getestete Personen. Bei dem heute neu hinzugekommenen Fall handelt es sich um eine Kontaktperson, wohnhaft in Markt Indersdorf. Über 200 Mitbürgerinnen und Mitbürger stehen als Kontaktpersonen aktuell unter häuslicher Quarantäne.
Landratsamt und Gesundheitsamt arbeiten eng mit den Akteuren vor Ort zusammen. Regelmäßig wird die Lage und mögliche Maßnahmen zwischen den Behörden und Kommunen sowie den Rettungs- und Hilfsdiensten und den niedergelassenen Ärzten, Apothekern und unseren Kliniken besprochen und eng abgestimmt, etwa wenn es um die Errichtung und den Betrieb unserer Zentralen Coronavirus-Teststation und die Ermittlung von Kontaktpersonen geht. Alle Beteiligten sind mit Hochdruck und größtem Engagement dabei, Kontaktketten abzubrechen und die Ausbreitung so zu verlangsamen.
Doch eine ganz zentrale Rolle bei der Unterbrechung von Infektionsketten und der Eindämmung des Virus spielt das Verhalten jedes Einzelnen: „Jede Person kann und muss mit ihrem Verhalten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich ganz wesentlich dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen,“ meint Landrat Stefan Löwl und fordert alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Dachau auf, die behördlich vorgegebenen Maßnahmen zu respektieren und sich ernsthaft und intensiv zu fragen, welches lieb gewonnene Verhalten in dieser Zeit tatsächlich unverzichtbar ist. „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Dachau, aufeinander und insbesondere mit Blick auf die besonders gefährdeten Personen Rücksicht zu nehmen und in diesen Tagen zusammenzuhalten, damit wir gemeinsam die Ausbreitung des Virus verlangsamen und unsere Mitbürger schützen!“
Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Entwicklung der Epidemie und einer starken Zunahme der Erkrankungsfälle in Bayern hat die Bayerische Staatsregierung am 16. März den Katastrophenfall für den gesamten Freistaat ausgerufen und weitere Handlungsmaßnahmen verkündet. So sind ab Dienstag, 17. März, landesweit alle Veranstaltungen und Versammlungen außerhalb privater Feiern ebenso untersagt wie der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen. Deutliche Beschränkungen betreffen Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte des Einzelhandels. Die Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Familie, Arbeit und Soziales haben dazu für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Das Landratsamt Dachau appelliert eindringlich an diejenigen Einzelhändler, deren Läden zur notwendigen Versorgung der Bevölkerung geöffnet bleiben dürfen, sorgsam mit den allgemeingültigen Empfehlungen und Regelungen umzugehen. So ist beispielsweise geregelt, dass in Dienstleistungsbetrieben ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden muss und sich auch bei Einhaltung dieses Abstands nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig im Wartebereich aufhalten dürfen. Auch die einschlägigen Hygieneregeln sind konsequent zu beachten. Landrat Stefan Löwl bittet ausdrücklich, die Kundinnen und Kunden vor Ort in geeigneter Weise und gut erkennbar – z.B. durch Hinweisschilder oder auch trassierte Warteschlangen - über die Verhaltensregeln zu informieren.
Die Leiterin des Dachauer Gesundheitsamts Monika Baumgartner verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtigen und nicht mehr nachholbaren Auswirkungen einer vorübergehenden Einschränkung des öffentlichen Lebens: „Für den Verlauf einer Epidemie ist neben der Anzahl der Infizierten auch wichtig, das Augenmerk darauf zu richten, dass möglichst wenige Menschen gleichzeitig erkranken, um die Kapazitäten des Gesundheitswesens nicht zu überlasten.“ Unser Gesundheitssystem ist grundsätzlich gut aufgestellt und äußerst leistungsfähig. Eine bestmögliche Versorgung aller Patientinnen und Patienten ist jedoch nur bis zu einer gewissen Anzahl hin möglich.
Alle von der Staatsregierung jetzt beschlossen Maßnahmen dienen dazu, die Erkrankungskurve flach zu halten und so die Ausbreitung zu verlangsamen. Mit steigenden Erkrankungszahlen wächst nicht nur die Anzahl der Kontaktpersonen exponentiell, sondern auch die Sorge in der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass ein negativer Test nach einem möglichen Kontakt zu einem Erkrankten keine endgültige Sicherheit bietet. Bis zu 14 Tage nach diesem Kontakt kann die Erkrankung auftreten und dann erst einen positiven Test erbringen. „Wir müssen aufpassen, die Menschen nicht in falscher Sicherheit zu wiegen,“ meint Monika Baumgartner. „Erst wenn eindeutige Symptome bemerkbar sind, macht eine Testung Sinn.“ Daher sollen sowohl in den Praxen wie auch in der neuen Zentralen Coronavirus-Teststelle nur Personen getestet werden, die nachweislich auf Anweisung eines Arztes kommen. „Natürlich verstehe ich die momentane Verunsicherung vieler Menschen sehr gut. Die dynamische Entwicklung und die unzähligen Informationen sind auch nur schwer einzuordnen. Dennoch bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um Verständnis, dass ein Test nur dann erfolgen kann, wenn dies aus Sicht des behandelnden Arztes eindeutig angezeigt ist“, so Landrat Löwl.
Grundsätzlich gilt daher weiterhin: Im Verdachtsfall ist zunächst telefonisch der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der 116117 zu kontaktieren. Wer sich krank fühlt, sollte in jedem Fall auch unabhängig von einer möglichen Testung zuhause bleiben, um sowohl sich selbst, als auch weitere Personen bestmöglich zu schützen. Die einschlägigen Hygieneempfehlungen wie regelmäßiges Händewaschen mit Seife, ausreichend Sicherheitsabstand und die Einhaltung der Husten- und Niesetikette sind zu beachten. Soziale Kontakte sowie Unternehmungen sollten auf das allernötigste reduziert und insbesondere der Kontakt zu älteren und vorerkrankten Menschen vermieden werden.