Coronaentwicklung am 14.03.2021

14. März 2021: + Inzidenzwert steigt auf über 78; inzidenzabhängige Lockerungen werden ab 15.03.2021 angepasst + Schulen starten grundsätzlich im Wechselunterricht + Fristverlängerung für alle Gastrobetriebe, welche seit 17.03.2020 geschlossen sind + aktueller Stand der Impfungen im Landkreis

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Dachau liegt aktuell bei 78,1. Somit ist der Inzidenzwert von 50 Neuinfektion pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage nun schon an vier aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Das Landratsamt hat dies heute per Allgemeinverfügung allgemein bekannt gemacht; somit gelten ab dem morgigen Montag, 15.03.2021, die Regelungen für Regionen mit einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100.

Die bedeutet insbesondere erneute Einschränkungen für die am vergangenen Montag erst wiedereröffneten Geschäfte und Museen sowie bei den allgemeinen Kontakten und im Sport. Unter anderem sind dies:

  • Die Ladengeschäfte dürfen nur noch im Modell „click&meet“ öffnen. Dies bedeutet, dass Kunden nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum das Ladengeschäft betreten dürfen; zudem gilt:
    o   nur ein Kunde je 40 m² Verkaufsfläche;
    o   der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben und 1,5m Abstand einzuhalten;
    o   FFP2-Maskenpflicht und Hygienekonzept sind obligatorisch.

  • Für das ebenfalls mögliche „click&collect“, also die Abholung von vorab bestellten Waren ohne das Ladengeschäft zu betreten, gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsvorgaben sowie Maskenpflicht. Die Erhebung der Kontaktdaten der Kunden durch den Betreiber ist nicht notwendig.

  • Der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel dürfen wie zum Teil bereits vor einigen Wochen öffnen. Hier gilt neben einem Schutz- und Hygienekonzept:
    o   der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann;
    o   der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche;3.
    o   in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal;
  • Es ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, maximal jedoch fünf Personen bzw. Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
  • Museen und Galerien dürfen – wie Ladengeschäfte - für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung unter folgenden Voraussetzungen öffnen:
    o   Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig gewahrt wird;
    o   für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht;
    o   der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und
    o   der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte und Inzidenzentwicklungen findet in der kommenden Woche der Schulunterricht gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 (=Inzidenz 50-100) der 12. IfSMV statt. Dies bedeutet, dass in allen Altersstufen Wechselunterricht stattfindet, es sei denn, dass in einer Schule bei Präsenzunterricht ein Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Die Informationen zur schulbezogenen Umsetzung und konkreten Unterrichtsgestaltung erfolgt über die jeweiligen Schulleitungen an die ganze Schulfamilie. Ab dem morgigen Montag werden – obwohl beim Wechselunterricht mit deutlich geringeren Schülerzahlen zu rechnen ist – die sog. "Corona-Verstärker-Busse" auf stark frequentierten Schülerkursen im Landkreis Dachau wieder eingesetzt. Die konkreten Fahrten sowie weitere Informationen können unter www.landratsamt-dachau.de/schuelerbefoerderung aufgerufen werden.

Welche Vorgaben für den Schulunterricht in der Woche ab dem 22.03.2021 gelten, wird am kommenden Freitag (19.03.2021) in Abstimmung zwischen Gesundheitsamt, Schulamt und Landratsamt entschieden und dann zeitnah bekannt gegeben.

Ob ab 22.03.2021 weitere Lockerungen möglich sein werden, insb. in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Kino, ergibt sich erst aufgrund der Inzidenzentwicklung am kommenden Wochenende. In welche Regelungsstufe sich der Landkreis Dachau befindet, wird immer tagesaktuell unter www.landratsamt-dachau.de/corona-aktuell veröffentlicht.

Mittels einer weiteren Allgemeinverfügung wurde bereits am Freitag ein rechtliches Problem für alle Gaststätten, Hotels, Pensionen, Clubs und Bars, welche seit 17.3.2020 durchgängig geschlossen sind, vorerst gelöst. Im Gaststättengesetz ist geregelt, das Gastrobetriebe ihre Betriebserlaubnis verlieren, wenn sie länger als ein Jahr geschlossen sind. Der Grund der Schließung ist hierbei – auch nach Auskunft des Bayerischen Wirtschaftsministeriums - unerheblich; als auch, wenn die Betriebe wegen den coronabedingten Anordnungen schließen mussten. Die Beantragung einer Verlängerung ist möglich und kann aus wichtigem Grund auch anerkannt werden. Vor dem Hintergrund der ersten Schließungsanordnungen (Allgemeinverfügung vom 17.03.2020) vor knapp einem Jahr hat das Landratsamt Dachau die jetzt ablaufende Jahresfrist per Allgemeinverfügung bis vorerst 31.08.2022 verlängert. Das Landratsamt erkennt darin die Corona-Pandemie als wichtigen Grund an und die Betroffenen müssen somit nicht einzeln entsprechende Verlängerungsanträge stellen. Ein individueller Fristverlängerungsantrag der Betroffenen wird daher erst wieder erforderlich, wenn der Erlaubnisinhaber nicht bis zum 31. August 2022 den Betrieb begonnen oder (wieder) ausgeübt hat.

Mit Sorgen beobachtet das Gesundheitsamt die aktuelle Entwicklung bei den Neuinfektionen. Zum einen haben die deutlich ansteckerenden Corona-Mutanten inzwischen einen Anteil von über 2/3 aller Neuinfektionen, zum anderen kommt es dadurch gerade in den schwer zu schützenden Kindertageseinrichtungen zu einer schnellen Verbreitung, welche dann auch meist die ganzen Familien erfasst. Die zeitnahe Kontaktermittlung und Isolation der betroffenen Personen ist daher äußerst wichtig. Außerdem kann und sollte jeder durch Abstand, Maske und Kontakteinschränkungen selbst dazu (mit-)beitragen, damit die erreichten Lockerungen nicht wegen der „3. Welle“ wieder zurückgenommen werden müssen. Hier ist der verantwortungsvolle und disziplinierte Umgang aller notwendig. Landrat Stefan Löwl appelliert daher auch: „Bei der Eindämmung der Coronapandemie kommt es zuallererst auf das jeweils eigene Verhalten an. Wie auch beim Klimaschutz können Behörden, Wirtschaft und Institutionen zwar einen Rahmen und Richtungen vorgeben, der Erfolg aller Maßnahmen und Bemühungen liegt aber im korrekten Verhalten jedes Einzelnen von uns.“ Gemeinsam mit Gewerbetreibenden und Gastronomen hat der landkreisweite Gewerbedachverband „Dachau handelt!“ und der Landkreis Dachau daher nun auch eine Kampagne gestartet, um auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit von Maske, Abstand und Kontaktbeschränkungen auf die Lockerungen hinzuzuweisen. 

Die Impfungen im Landkreis Dachau kommen zwischenzeitlich gut voran: Bis einschließlich Samstag (13.03.2021) haben insgesamt 14.610 Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger ihre Erstimpfungen erhalten. Dies entspricht einer Impfquote von ca. 9,5% (Bayern aktuell 8,1%; Deutschland 7,4%); darunter 6.544 Personen über 80 Jahre und somit mehr als 72% der ganzen Altersgruppe. Weitere ca. 600 Personen über 80 haben bereits einen Impftermin in der nächsten Woche, rund 600 weitere sind noch registriert, konnten aber noch keinen Termin erhalten. Das Landratsamt geht davon aus, dass allen impfwilligen und registrierten Personen der höchsten Priorität spätestens bis Ende März ein Impfangebot gemacht werden kann. Insgesamt stehen aktuell 37.167 Personen aus dem Landkreis Dachau in BayIMCO auf der Warteliste.