Corona-Virus im Landkreis Dachau – je ein positiver Fall an der Grundschule sowie im Caritas Kindergarten Dachau-Süd
Außer den 24 Kindern in der Klasse des Schülers sind nach den Ermittlungen des Gesundheitsamts die Klassenlehrerin, die Religionslehrerin und 22 weitere Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen anderen Klassen, die mit dem betroffenen Schüler gemeinsam in der Mittagsbetreuung waren, betroffen.
Alle diese Personen wurden vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP 1) eingestuft und werden heute (Freitag) noch getestet. Für alle wurde eine vierzehntägige Quarantäne ausgesprochen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen erfolgte die Infektion des Schülers innerhalb der Familie; ein Familienmitglied zeigte Symptome woraufhin die gesamte Familie getestet wurde. Der Test ergab neben dem positiven Ergebnis des Schülers auch für beide Elternteile positive Ergebnisse. Hier hat das Gesundheitsamt ebenfalls die Kontaktpersonenermittlung durchgeführt. Diese ergab Kontakte in einem Sportverein in welchem der Vater aktiv ist. Sie sind jedoch nur der Kategorie 2 zuzuordnen.
Die Mutter arbeitet als Erzieherin in einem Kindergarten in Dachau Süd: hier wurde die Gruppe, in der die Frau arbeitet, sowie die Kolleginnen zu denen sie Kontakt hatte als KP 1 bestimmt. Daneben gibt es noch zwei weitere Kontaktpersonen, nämlich ein Vater und eine Mutter, die ihre Kinder zur Eingewöhnung begleitet hatten: Diese wurden ebenfalls als Kontaktpersonen der Kategorie 1 unter Quarantäne gestellt.
Dier erste Testung aller KP 1erfolgt am heutigen Freitag, eine zweite Testung erfolgt für alle am 22.09.2020.
Den Familienmitgliedern aller KP 1 wird empfohlen, sich freiwillig bei ihrem Hausarzt oder am Bayerischen Testzentrum in Markt Indersdorf testen zu lassen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Es wird jedoch empfohlen, die weiteren Kontakte sowie das Freizeitverhalten bis zum Vorliegen des Testergebnisses soweit wie möglich einzuschränken.
Zur Notwendigkeit der angeordneten Quarantäne allgemein: dieses Vorgehen entspricht den aktuellen Richtlinien und Bestimmungen des RKI. Das Coronavirus kann durch die verfügbaren Tests leider nicht zuverlässig erkannt werden. Daher ist eine "Freitestung" nicht zuverlässig möglich. Ziel der beiden Tests (sofort und dann noch einmal nach 5-7 Tagen) ist daher, mit einer hohen (aber eben nicht ausschließlichen) Wahrscheinlichkeit eine Infektion festzustellen, um
- die aktuelle Verbreitung des Virus festzustellen,
- weitere Infektionsketten dann ggf. verfolgen und eindämmen zu können sowie
- eine Infektion festzustellen (was mit Blick auf die Therapiemöglichkeiten/-notwendigkeiten bei symptomlosen Verläufen aber eher nebensächlich ist).
Da die Testung keine Sicherheit gibt und auch nicht geben kann, ist - bei Indexpersonen und den sog. KP1en - (zusätzlich) die Quarantäne notwendig. Nur dadurch wird eine Weiterverbreitung mit Sicherheit (zumindest bei Einhaltung der Quarantänevorgaben) verhindert. Aktuell wird auf höheren Ebenen medizinfachlich zwar diskutiert, wie lange die Quarantäne dauern muss. Die zurzeit geltende 14-Tage-Regelung beruht noch auf den Erfahrungen aus den ersten Ausbrüchen in China Anfang des Jahres. Solange es aber keine neue Empfehlung/Vorgabe seitens der zuständigen Stellen bzw. des RKI gibt, müssen wir die Quarantäne für 14 Tage seit dem letzten direkten Kontakt mit einer infizierten Person anordnen bzw. dieser Quarantänezeitraum gilt per Allgemeinverfügung.