Corona Tests in Dachau – das gilt ab Montag

08. Oktober 2021: + Corona-Schnelltests und PCR-Tests bleiben für bestimmt Personengruppen auch nach dem 11.10.2021 weiterhin kostenlos – für alle anderen Personen werden Tests kostenpflichtig + Testzentrum in Markt Indersdorf bleibt für notwendige Test geöffnet - ein Nachweis ist vorzulegen + (Kostenpflichtige) Test für den 3G-Nachweis sind in Apotheken möglich – Nachweis aus zertifizierten Betriebstestungen oder den Schultestungen genügt ebenfalls + Kostenpflichtige PCR-Tests für den 3G+-Nachweis sind im Landkreis aktuell noch nicht verfügbar + Impfungen bleiben kostenlos und können täglich durchgeführt werden

Mit Einführung der PCR-Testungen vor gut 1,5 Jahren wurde das erste Werkzeug im Kampf gegen das Coronavirus etabliert. Mit den POC-Schnelltests wurde dann der erste große Schritt hinaus aus der Pandemie geschafft. Unzählige PCR- und Schnelltests später hat die Bund-Länder-Konferenz im August – auch aufgrund des inzwischen frei zugänglichen Impfangebots - beschlossen, die kostenlosen Bürgertestungen zum 11.10.2021 abzuschaffen. Wo zwingend nötig bleibt die Testung weiterhin kostenlos; aber für Bürger:innen, die sich impfen lassen könnten, besteht zukünftig kein Anspruch mehr auf einen kostenlosen Test. Relevant ist diese aktuell insb. für die 3G-Reglung für Innenräume sowie für die neue 3G+ -Reglung für Veranstaltungen.

Folgende Personengruppen haben einen Anspruch auf einen kostenlosen Test und können diesen grundsätzlich bei allen Teststationen (z.B. auch in Apotheken) sowie im Testzentrum Markt Indersdorf – dort werden jedoch keine kostenpflichtigen Tests für andere Personen angeboten - machen. Dies gilt sowohl für einen PCR-, als auch für einen PoC-Schnelltest:

  • Kinder bis zwölf Jahre oder Kinder, die in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind,
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können,
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel,
  • Personen, die eine nachgewiesenen Coronavirus SARS-CoV-2 Infektion haben und in Quarantäne sind bzw. wenn die Testung zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist,
  • Enge Kontaktpersonen (KP1) von COVID-19 Infizierten Personen,
  • Personen, die laut Corona WarnApp eine Risikobegegnung hatten und gewarnt wurden.

Bis zum 31. Dezember 2021 können sich außerdem folgende Personen kostenfrei testen lassen:

  • Jugendliche unter 18 Jahre
  • Schwangere und Stillende
  • Studierende aus dem Ausland, die sich in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden
  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben

 Alle Personengruppen, die Anspruch auf einen kostenlosen Coronatest haben, müssen einen entsprechenden Nachweis (Ausweis, Mutterpass, ärztliches Attest, CoronaWarnApp, usw.) vorlegen.

Das Testzentrum in Markt Indersdorf ist für die berechtigten Personengruppen Montag bis Freitag von 14:00 bis 20:00 Uhr und am Wochenende von 9:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.

Landrat Stefan Löwl dankt den Johannitern, dem BRK und den Apothekern und Hausärzten im Landkreis. Sie alle haben im Testzentrum, an den zahlreichen Teststellen und in den Praxen und Apotheken dafür gesorgt, dass mit Hilfe der Tests die letzten Monate der Pandemie deutlich sicherer geworden sind und zahlreiche Maßnahmen und Beschränkungen aufgehoben werden konnten. Die Umstellung auf selbstbezahlte Test werden die Hilfsorganisationen und auch die Mehrzahl der Arztpraxen nicht vornehmen können.

Schnelltests, die für einen 24-Stunden gültigen 3G Nachweis benötigt werden, können jedoch nach wie vor in Apotheken im ganzen Landkreis durchgeführt werden. Auch im Bürgerhaus in Karlsfeld wird in den kommenden Wochen noch kostenpflichtig getestet. Schüler:innen gelten in Bayern nach wie vor grundsätzlich als getestet, da sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Sofern registriert, können Arbeitgeber 24h-gültige Corona-Testnachweise im Rahmen eines betrieblichen Testregimes ausstellen: https://www.landratsamt-dachau.de/aktuelles/pressemitteilungen/arbeitgeber-koennen-corona-testnachweise-ausstellen-18052021/

Ein „Selbsttests unter Aufsicht“ gilt ab 11.10.2021 nur noch dort, wo er gemacht wurde. Dies bedeutet, dass ein Selbsttest - zum Beispiel im Einkaufsladen, im Lokal, beim Fitnessstudio oder beim Friseur - nicht mehr (wie bisher) als 24h-gültiges Testzertifikat gilt. Vielmehr muss an jedem Ort ein neuer Test (unter Aufsicht) gemacht werden. Das betrifft auch das „Dachau Handelt Ticket“.

Auch für Besucher im Helios Amper Klinikum gilt die 3G-Regelung. Als Patient wird bei geplanten Terminen/Operationen grundsätzlich ein aktueller PCR-Testnachweis benötigt. Dieser kann – mit entsprechendem Nachweis durch den zuweisenden Arzt oder die Klinik – kostenlos bei den Teststellen gemacht werden. Notfallpatienten oder auch spontan gebährende Schwangere werden direkt in der Klinik getestet. Begleitperson – z.B. die werdenden Väter im Kreissaal - müssen geimpft sein und werden bei Spontangeburten ebenfalls direkt in der Klinik getestet.

Ein PCR-Test, der für einen 3G+ Nachweis notwendig ist, ist nach Information des Landratsamts aktuell im Landkreis nicht erhältlich. Der eindeutige Appell lautet daher, die nach wie vor kostenlosen und überall verfügbaren Impfungen gegen das Coronavirus wahrzunehmen.

Veranstaltungen, die Lockerungen der neuen 3G+ Reglung nutzen wollen, müssen unter folgendem Link angemeldet werde www.landratsamt-dachau.de/3Gplus-Anzeige