Corona im Landkreis - aktuelle Entwicklungen vom 16.10.2020

16. Oktober 2020: + 7-Tage-Inzidenz überschreitet den Schwellenwert von 50 deutlich + neue Allgemeinverfügung in Vorbereitung + Gesundheitsamt wird personell verstärkt + Bürgertelefon wieder geschaltet + digitaler Bürgerservice umgestellt und angepasst + Entwicklung aktuell sehr dynamisch

Am heutigen Freitag (Stand 17.00 Uhr) wurden 28 Neuinfektionen im Landkreis gemeldet. Insgesamt sind es somit 1397 Indexfälle, 1250 davon gelten bereits als genesen, 110 Personen gelten aktuell als infiziert. 37 Menschen sind in Zusammenhang mit Corona verstorben. Zudem befinden sich derzeit 488 Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1) in häuslicher Quarantäne, der 7-Tage-Inzidenzwert beträgt nach Berechnungen des Gesundheitsamts 58,48.

Nachdem die 7 Tage-Inzidenz über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen liegt und ein zeitnaher, deutlicher Rückgang nicht zu erwarten ist, werden weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens zwingend notwendig. Eine neue Allgemeinverfügung ist derzeit in Vorbereitung. Außerdem erwarten wir noch heute die gestern angekündigte Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Darin werden die jüngst zwischen den Ländern abgestimmten und gestern vom Bayerischen Kabinett beschlossenen Maßnahmen und Beschränkungen umgesetzt. Teile der in der Verordnung geregelten Maßnahmen und Beschränkungen sollen direkt gelten, andere müssen vom Landratsamt Dachau in Form der Allgemeinverfügung am Wochenende konkretisiert werden. Landrat Stefan Löwl appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich konsequent und diszipliniert an diese Vorgaben zu halten und bittet um Verständnis, dass aufgrund der Dynamik Veränderungen und Anpassungen äußerst kurzfristig erfolgen. „Wer Kontakte nicht mehr verfolgen kann, muss Kontakte abbrechen; und dies bedeutet dann Einschränkungen wie in Frankreich oder Spanien,“ sagt Landrat Löwl „Das wollen wir unbedingt vermeiden!“

Aufgrund des Anstiegs der Inzidenz wird das Gesundheitsamt Dachau ab kommender Woche personell weiter verstärkt. Neben zusätzlichem Personal für die Betreuungs- und Kontaktpersonenermittlung im Contact-Tracing-Team (CTT) wird ab Montag auch das Bürgertelefon für allgemeine Fragen zu den geltenden Regelungen und Beschränkungen erneut besetzt. Somit können sich Bürgerinnen und Bürger mit persönlichen, medizinfachlichen Anliegen ans Gesundheitsamt/CTT unter der Telefonnummer 08131/74-290 wenden; Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen, insb. rechtlichen Fragen zu den Maßnahmen und Beschränkungen der Infektionsschutzverordnung sowie der Allgemeinverfügung an das Bürgertelefon unter 08131/74-250. Das Bürgertelefon ist Mo-Fr von 09:00 bis 15:00 Uhr besetzt. Außerdem stehen für schriftliche Fragen und Anliegen die eMail-Adressen buergertelefon@lra-dah.bayern.de bzw. ctt@lra-dah.bayern.de zur Verfügung.

Bisher haben wir als Service für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien zweimal täglich die Infektionszahlen auf unsere Internetseite gespiegelt, einmal um 16:30 Uhr für die Printmedien vor Redaktionsschluss und einmal um kurz vor Mitternacht mit dem sog. „Tagesabschluss“. Als Reaktion auf viele Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung, aber auch wegen Missverständnissen bei der Interpretation der Werte, haben wir das Informationsangebot ausgeweitet bzw. optimiert. Seit gestern ist unser Informationsservice dahingehend ergänzt, dass in einer sog. „Ampel-Grafik“ auf der Startseite die oben genannten Daten übersichtlich und schnell erkennbar dargestellt werden. Um einen einheitlichen Tageswert zu kommunizieren, wird ab sofort allerdings nur noch der Wert von 16:30 Uhr angezeigt.

Dieser Wert ist regelmäßig auch die Entscheidungsgrundlage für notwendige Verschärfungen der Beschränkungen sowie andere Maßnahmen. Täglich ab 16:30 Uhr bewertet das Landratsamt die aktuellen Entwicklungen. Es gibt nämlich bisher keinen Automatismus (!!!) in Bezug auf Beschränkungen oder Maßnahmen. Sollte nach Rücksprache mit den medizinischen Fachstellen sowie der Regierung von Oberbayern eine nachhaltige Überschreitung der relevanten Inzidenzwerte (Warnwert von 35 oder Schwellenwert von 50) festgestellt werden, müssen entsprechende Maßnahmen und Beschränkungen per Allgemeinverfügung formell festgelegt werden. Erst mit In-Kraft-Treten der Allgemeinverfügung gelten die dort genannten Maßnahmen und Beschränkungen, welche in der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und diversen Rahmenhygieneplänen vorgegeben sind. Die direkt aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung resultierenden Beschränkungen – insb. in den Bereichen Maskenpflicht, private Feiern und Alkoholkonsum – greifen erst, wenn einer der entsprechenden Inzidenzwerte auf den Seiten des RKI oder des LGL eine entsprechende Überschreitung für den Landkreis Dachau zeigt. Bis zur Umsetzung von Maßnahmen und Beschränkungen in Form der Allgemeinverfügung – welche auch die spezifische Situation vor Ort berücksichtigt – bzw. Überschreitung der entsprechenden Inzidenzwerte auf den Seiten von RKI oder LGL, gelten die aktuellen Bestimmungen weiter!

Die unterschiedlichen Daten auf den Internetseiten des Landratsamtes, des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie der Robert-Koch-Instituts (RKI) lassen sich wie folgt erklären:

Die Fallzahlen mit den neugemeldeten Infektionen werden vom Gesundheitsamt täglich (Montag bis Sonntag) erfasst und ans Landesamt für Gesundheit (LGL) und von dort ans Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet. Die dortige Eingabe/Berechnung dauert jedoch bis zu mehreren Tagen. Daher sind die im Internet auf den dortigen Karten angezeigten Werte nie aktuell! Aus rechtlicher Sicht sind jedoch die RKI- bzw. LGL-Einstufungen bedeutend, da beispielweise Beherbergungsverbote in anderen Bundesländern auf Grundlage dieser einheitlichen Werte gelten und auch die neuen, direkt geltenden Beschränkungen aus der angekündigten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darauf Bezug nehmen, wobei grds. immer der höhere Wert nach RKI oder LGL gilt. Die Kreisverwaltungsbehörden können – auf Basis ihrer aktuelleren Daten - vorsorglich weitergehende Regelungen treffen.