Brandschutztipps: Lange Trockenheit erhöht Waldbrandgefahr
Die Regierung von Oberbayern hat Warnhinweise mit der dringenden Bitte um Beachtung herausgegeben. Das Landratsamt Dachau empfiehlt den Gemeinden dringend derzeit keine Sonnwendfeuer stattfinden zu lassen.
Richtiges Verhalten in Wald und Flur:
- In Waldgebieten sollte man äußerste Vorsicht walten lassen und keinesfalls mit offenem Feuer hantieren.
- Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen in Deutschlands Wäldern grundsätzlich verboten.
- Das Entzünden von Lager- und Grillfeuer im Wald ist untersagt.
- Offene Feuer dürfen laut Gesetzgeber nur mit einem Mindestabstand von 100 Meter zum Waldrand entzündet werden. Der Grundstückseigentümer muss dazu sein Einverständnis gegeben haben.
- Es ist für einen festen, nicht brennbaren Untergrund der Feuerstelle zu sorgen.
- Der Abstand des Feuers zu Gebäuden und brennbaren Gegenständen sollte mindestens 5 Meter betragen.
- Eine Löschmöglichkeit (wie Feuerlöscher, angeschlossener Wasserschlauch oder gefüllte Wassereimer) ist in unmittelbarer Nähe vorzuhalten.
- Bei starkem Wind sollte kein Feuer entzündet werden, bzw. bereits entzündetes Feuer sollte wegen Funkenfluggefahr umgehend gelöscht werden.
- Vor dem Verlassen der Feuerstelle ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine erneute Entzündung ausgeschlossen ist.
- Größte Vorsicht ist auch beim Abstellen eines Autos auf einer ungemähten, trockenen Wiese geboten. Der Katalysator wird extrem heiß und kann das dürre Gras entzünden.
- Beim Abstellen von Fahrzeugen sollten Bürgerinnen und Bürger darauf achten, dass die Einsatzwege für Rettungs- und Löschfahrzeuge immer frei bleiben und nicht verstellt sind.