Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen am Karlsfelder See

20. August 2020: Der Karlsfelder See dient als beliebtes Naherholungsgebiet für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Einige aktuelle Verstöße gegen die geltenden Vorschriften führen zu einer allgemeinen Unzufriedenheit unter den erholungssuchenden Besuchern und veranlasst das Landratsamt, erneut auf die geltenden Regelungen hinzuweisen.

Mehrfach wurden wir von achtsamen Badegästen auf einige Missstände im Erholungsgelände Karlsfelder See aufmerksam gemacht. Die Nutzung der Liegewiesen wird durch die Verschmutzung mit Gänsekot erheblich eingeschränkt. Um dieses Problem einzudämmen, ist das Füttern von Tieren an dem See durch die Benutzungssatzung verboten. Ebenso werden alle Badegäste gebeten, ihre Essensreste und Verpackungen wieder mitzunehmen bzw. in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen.

Untersagt ist das Windsurfen im Zeitraum vom 01. Mai bis 30. September. Darunter zählen auch die derzeit beliebten „Standup-Paddles“, kurz SUP genannt. Beides wird regelmäßig von unserem Sicherheitsdienst vor Ort kontrolliert und bei Verstößen als Ordnungswidrigkeit gewertet.

In der Badesaison werden die Toiletten-Anlagen bis zu zweimal täglich von unseren Reinigungskräften gesäubert und mit Toilettenpapier aufgefüllt. Wir bitten jedoch darum, selbstständig Hygienemittel wie Seife und Desinfektionsmittel mitzubringen. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Produkte, sobald diese zur Verfügung gestellt werden, leider entwendet.

Für die gesamte Fläche des Erholungsgeländes Karlsfelder See, inklusive Parkplätze, weisen wir auf die aktuell geltenden Hygiene-/ Abstandsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie und unsere Benutzungssatzung (zu finden auf der Webseite des Landratsamt unter https://www.landratsamt-dachau.de/bauen-wohnen-gewerbe/kreiseigener-hochbau/hochbau-gebaeudemanagement/naherholungsgebiete/).