Bestellung neuer Jagdberater am 14.05.2020
Die Aufgabe unsere Jagdberater ist es, die Jagdbehörde in jagdfachlichen und jagdwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützten. In der Praxis beinhaltet diese Aufgabe insbesondere die Prüfung über den vorzeitigen Bockabschuss. Dieser kann nur stattfinden, wenn die durch den Bock verursachten Fegeschäden dafür geltend gemacht werden können. Sobald das Geweih eines Bockes ausgewachsen ist, beginnt er es gegen mannshohe Bäume zu schlagen, um sein Revier zu markieren (Fegen). Durch die dabei entstehenden Rindenschäden sterben die Bäume meistens ab. Nun gilt es abzuwägen ob so viele Bäume dadurch absterben würden, dass der Bockabschuss erlaubt werden kann. Als zweites prüfen die Jagdberater, ob in besonderen Fällen eine Abschussgenehmigung in befriedeten Bezirken erteilt wird. Dies kommt unter anderem vor, wenn ein kranker Fuchs in einem Wohngebiet herumstreunt.
Zusätzlich nehmen sie an einigen Veranstaltungen teil. Darunter zählen die Jagdversammlungen, die Hegegemeinschaftsveranstaltungen und die Jagdbeiratssitzungen. Bei Letzteren haben sie lediglich eine beratende Funktion, aber kein Stimmrecht.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Jäger und Förster gleichermaßen zu unterstützten. Falls zwischen den beiden Parteien Uneinigkeiten aufkommen sollten, dienen sie zusätzlich als Schlichter. Es ist ihre Aufgabe, einen akzeptablen Lösungsweg für die Jäger und Förster zu finden.
Die Jagdberater beantworten bei den regelmäßigen Revierbegängen die fachlichen aufkommenden Fragen sowie die Fragen aus der Bevölkerung.
Bevor unsere neuen Jagdberater all diese Tätigkeiten aufnehmen können, wurden sie am 14.05.2020 durch den Landrat Stefan Löwl mit Urkundenübergabe ernannt. Teilgenommen haben die neuen und ehemaligen Jagdvertreter, Sonja Köhler als Vertretung des Landratsamtes, Günter Biermayer als Vertreter des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten und die Mitglieder des Jagdbeirats Dr. Ernst-Ulrich Wittmann, Anton Kreitmair, Erich Oßwald, Leonhard Mösl und Prof. Dr. Christian Mettin.