Bauschuttentsorgung auf den Recyclinghöfen
Störstoffe wie z.B. Kabel, Metallschienen, Malereimer, teerhaltiges Material, Papier oder Restmüll dürfen nicht mehr im Bauschutt enthalten sein.
Auch Glas- und Steinwolle sowie Gussasphalt und asbesthaltige Abfälle gehören nicht in den Bauschutt.
Diese Abfälle werden auf den Recyclinghöfen grundsätzlich nicht angenommen.
Künftig kontrolliert daher das Personal die Anlieferungen.
Erst nach Sichtung darf der Bauschutt abgeladen werden.
Mit Störstoffen vermischter Bauschutt wird auf den Recyclinghöfen abgewiesen und muss über Fachfirmen entsorgt werden.
Die Recyclinghöfe nehmen max. 1 cbm Bauschutt pro Woche gegen eine Gebühr von 10 € an.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung unter (08131) 74-1469 gerne zur Verfügung.