Auf Vogelgrippe positiv getestete Wildvogelfunde im Landkreis Dachau
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die mit Allgemeinverfügung vom 18.11.2016 für den gesamten Landkreis Dachau angeordneten Maßnahmen (u.a. Stallpflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) und Biosicherheitsmaßnahmen) weiterhin gültig sind. Wie an den beiden Funden zu sehen ist, ist es sehr wichtig, dass die Stallpflicht und die Maßnahmen strikt eingehalten werden, um einen Eintrag der Vogelgrippe in Nutztierbestände zu verhindern. Virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln können jederzeit z.B. Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei im Auslauf gehaltenem Geflügel mit Influenzaviren, die für das Geflügel pathogen (potentiell krankmachend) sind, verunreinigen. Sollte ein Ausbruch der Vogelgrippe, wie die aviäre Influenza volkstümlich genannt wird, in einem Nutztierbestand stattfinden, muss ein Sperrbezirk (mindestens 3 km um den betroffenen Bestand) und ein Beobachtungsgebiet (mindestens 10 km) errichtet werden, in dem weitreichende Beschränkungen für die Geflügelhalter gelten. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
Außerdem wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Abhaltung von Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dachau vom 25.11.2016 bis auf weiteres untersagt wurde.
Für weitere Auskünfte steht das Veterinäramt Dachau unter der Telefonnummer 08131/74-1446, zur Verfügung.