Auch die Verwaltung kämpft mit überbordender Bürokratie - Beauftragter für Bürokratieabbau im Gespräch mit MdL Bernhard Seidenath und Landrat Stefan Löwl
Klare Kritik übte Löwl beim Besuch von Nussel im Landratsamt Dachau an der Vielzahl von Kontroll-, Melde- und Berichtspflichten, denen die kommunale Verwaltung neben ihren anderen Aufgaben nachzukommen hat. Man müsse weg vom grundsätzlichen Misstrauen, hin zu mehr Eigenverantwortlichkeit. „Solange keine konkreten Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten gegeben sind, muss darauf vertraut werden dürfen, dass bestehende Arbeits- und Dienstpflichten korrekt wahrgenommen werden“, so Löwl. Als plakatives Beispiel nannte er die Nutzung von Dienstfahrzeugen. Nicht ausreichend ist, dass Beschäftigte, die zur Nutzung von Dienstfahrzeugen berechtigt sind, bei Verlust ihres Führerscheins arbeits- bzw. dienstrechtlich verpflichtet sind, dies zu melden und in der Folge kein Dienstfahrzeug mehr führen dürfen. Zusätzlich müssen alle berechtigten Personen ihren Führerschein zweimal jährlich der zuständigen Stelle physisch vorzeigen, was dort entsprechend zu dokumentieren ist. Allein im Landratsamt Dachau verursacht dies einen internen Verwaltungsaufwand im 5-stelligen Euro-Bereich.
Auch für bestehende Berichtspflichten an den Bayerischen Landtag sieht MdL Seidenath Potential zur Reduzierung. “Ähnlich dem Sunset-Verfahren alle Berichtspflichten auf Null setzen und sich für die heute benötigten Informationen bewusst neu entscheiden”, hält er für einen diskussionswürdigen Ansatz. Der Staat müsse sich wieder stärker auf seine Kernaufgabe konzentrieren, die Grundversorgung der Menschen sicherzustellen, betonte Nussel. Grundsätzlich brauche es hierfür einen kritischen Diskurs über die Leistbarkeit und Notwendigkeit gesetzlich geschaffener Standards.
Wichtiger und gleichzeitig juristisch komplexer Dreh- und Angelpunkt für bürokratieärmere Strukturen seien Fragen des Haftungsrechts, erklärte Nussel. Wo öffentlich-rechtliche Vorgaben ein meist noch vertretbares Maß an Bürokratie verursachen, führen zivilrechtliche Verpflichtungen häufig zu vielen zusätzlichen Anforderungen. Hier müsse ein Weg gefunden werden, die Amtshaftung – Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – konsequent umzusetzen. Dies dürfe nicht durch Weisungen, Verfahrensvorschriften, Versicherungsbedingungen oder interne Fachvorgaben ausgehebelt werden.
Bürokratie betrifft alle und deren Abbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe – dies wurde beim Gespräch in Dachau einmal mehr deutlich.