AstraZeneca Zweitimpfung: Vorgegebene Intervalle bleiben im Landkreis Dachau vorerst bestehen
Bei allem Verständnis für die Wünsche von Personen mit Erstimpfung möglichst schnell den vollständigen Impfschutz und damit auch die damit verbundenen Lockerungen erhalten zu können, bleibt der geplante Zweitimpfintervall vorerst bestehen. Aus pandemischer Sicht ist das vorrangige Ziel, allen impffähigen und impfwilligen Personen im Landkreis zunächst den besonders wichtigen Erstimpfschutz zu geben.
“Die Vergrößerung der Impfabstände im Frühjahr war ausdrücklich damit begründet, möglichst viele Personen schnell „erstzuimpfen“ und die Impfressourcen entsprechend auf die Erstimpfungen zu konzentrieren,“ stellt Versorgungsarzt Dr. Günzel klar. „Es wäre eine unsolidarische und auch unsachgemäße Diskussion, erstgeimpfte Personen zur Erreichung des Vollschutzes vorzuziehen, solange andere Personen noch auf ihre Erstimpfung warten müssen,“ ergänzt Landrat Stefan Löwl.
Mit zusätzlichem Blick auf die deutlich geringere Wirksamkeit einer frühzeitigen Zweitimpfung beim Impfstoff des Herstellers AstraZeneca wurde einstimmig festgelegt, dass kein vorgezogenes Impfangebot im Landkreis angeboten wird. „Eine Zweitimpfung mit AstraZeneca unterhalb von 8 Wochen wird nach derzeitiger Studienlage aus medizinischer Sicht nicht allgemein empfohlen.“ führt Frau Dr. Baumgartner-Schneider aus.
Von den lokalen, medizinischen Experten wird somit empfohlen, dass die aktuellen Zweitimpftermine vorerst so beibehalten werden, also grundsätzlich 12 Wochen bei AstraZeneca und 6 Wochen bei BioNTech und Moderna. Sobald ein (Erst-)Impfangebot allen impfwilligen Personen im Landkreis gemacht wurde, können diese Fristen verkürzt werden. Unter Berücksichtigung des aktuellen Impffortschritts könnte dies Mitte/Ende Juni der Fall sein. Die Impfzentren wurden bereits beauftragt, die mögliche Entwicklung einzuplanen. Informationen werden dann über das Landratsamt Dachau bekannt.
Sollten Bürger:Innen ihren Zweitimpftermin aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, müssen diese sich individuell um ihre Zweitimpfung kümmern. Dies geschieht bei der Stelle, die auch die Erstimpfung durchgeführt hat.