Arbeitgeber können Corona-Testnachweise ausstellen

18. Mai 2021: Betriebe, die am Arbeitsplatz ihren Mitarbeiter:innen einen Corona-Schnelltest anbieten, könne ihnen damit auch eine weitere Testung für private Anlässe, z.B. Sport am Abend, Besuch in der Gastronomie oder im Theater, ersparen. Ab sofort können Arbeitgeber offizielle Testnachweis ausstellen.

Bedingung ist die Erfüllung spezieller Qualitätsanforderungen. So muss der Test zum Beispiel von fachkundigen oder geschulten Personal durchgeführt werden. Die Bescheinigung gilt dann auch als Berechtigung für die Nutzung von Angeboten, die an einen Negativtest geknüpft sind.

Interessierte Arbeitgeber, die im Landkreis ihren Beschäftigen eine kostenlose Testung im Rahmen eines innerbetrieblichen Testkonzepts anbieten, können sich ab sofort beim Gesundheitsamt registrierten: www.landratsamt-dachau.de/beschaeftigtentestung 

Ab dem Zeitpunkt der digitalen Registrierung beim Gesundheitsamt Dachau können die innerbetrieblichen Teststellen dann einen entsprechenden, 24h-gültigen Testnachweis ausstellen. Das entsprechende Formular wird nach Registrierung automatisch übersandt. Die Registrierung beim Landratsamt Dachau ist nur für Betrieb bzw. Betriebsteile mit Standort und Testung im Landkreis Dachau möglich, das Testzertifikat gilt dann jedoch auch außerhalb des Landkreises Dachau.

 

Rechtliche Grundlage für diese Möglichkeit ist die Änderung in § 2 Ziff. 7 lit. b COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmeV) des Bundes.