Anzeigepflicht von Veranstaltungen im Landkreis
Alle bis zum 19.04.2020 im Landkreis Dachau geplanten Veranstaltungen mit über 250 bis 1000 Teilnehmern sind unverzüglich dem Landratsamt Dachau – Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung – schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Für Veranstaltungen, wo Risikopersonen (Vorerkrankte, Menschen über 70 Jahre, etc.) oder Personen aus der Krankenversorgung, von Pflegeeinrichtungen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den Rettungs- und Hilfsorganisationen oder dem Katastrophenschutz Zielgruppe der Veranstaltung sind, gilt diese Meldepflicht bereits für Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern.
Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung am 13.03.2020, 12:00 Uhr, und gilt bis einschließlich 19.04.2020.
Die Anzeigepflicht von Veranstaltungen dient insbesondere dem Zweck, dem Landratsamt Dachau die Möglichkeit zu eröffnen, Maßnahmen zu ergreifen, welche eine Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle entkoppeln. Eine zeitlich langsamere Ausbreitung hat den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungssysteme über einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen werden und die punktuelle Belastung geringer bzw. eine Überlastung vermieden wird.
Für Veranstaltungen bis 250 Teilnehmern (bzw. 100 bei vorgenannten besonderen Personengruppen) liegt die Entscheidung über die Durchführung nach wie vor beim Veranstalter. Als Entscheidungshilfe können die in der Allgemeinverfügung genannten Merkmale der jeweiligen Veranstaltung sowie die Hinweise des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu (Groß-)Veranstaltungen herangezogen werden.
Umfassende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie aktuelle Hinweise hat das Landratsamt Dachau auf seiner Internet-Seite www.landratsamt-dachau.de/coronavirus zusammengestellt.