Aktuelle Entwicklung zum Corona-Virus im Landkreis Dachau vom 22.09.2020
Am Spätnachmittag des 21.09.2020 erhielt das Gesundheitsamt Dachau die Mitteilung über ein positives Testergebnis einer Lehrkraft an der Mittelschule Bergkirchen. 16 Schülerinnen und Schüler einer 10. Klasse wurden umgehend als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1) ermittelt und unter die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne gesetzt. Sie werden alle am heutigen Dienstag getestet. Die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes arbeiten kontinuierlich weiter an der Kontaktpersonenermittlung.
Im Zusammenhang mit dem Corona-Fall vom letzten Donnerstag, wovon eine 2. Klasse der Grundschule Dachau Süd, der Caritas Kindergarten in Dachau Süd sowie die Mittagsbetreuung betroffen waren, sind bislang keine weiteren Infektionen unter den Kontaktpersonen festgestellt worden. Die vorgeschriebene zweite Testung aller KP1 erfolgt ebenfalls am heutigen Dienstag. Nach Vorlage dieser Ergebnisse wird das Dachauer Gesundheitsamt die Situation neu bewerten und entscheiden, ob bzw. welche KP1 ggfs. vorzeitig aus der Quarantäne/häuslichen Isolation entlassen werden können. Diese geänderte und individuellere Vorgehensweise wurde jüngst vom Bayerischen Gesundheitsministerium ermöglicht.
Bis zum gestrigen Montag (Stand 23:55 Uhr) wurden insgesamt 1219 Corona-Fälle im Landkreis gemeldet, 1142 davon gelten bereits als genesen, 41 Personen gelten aktuell als infiziert. 36 Menschen sind in Zusammenhang mit Corona verstorben. Zudem befinden sich derzeit 214 Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1) in häuslicher Quarantäne.
Alleine im Testzentrum Indersdorf wurden seit 01.09.2020 insgesamt 2345 Testungen vorgenommen. Davon waren 17 Ergebnisse positiv, 127 Testergebnisse aus den vergangenen 2 Tagen stehen aktuell noch aus. Bei den niedergelassenen Ärzten sowie im Klinikum und am Gesundheitsamt wurden weitere tausende Testungen durchgeführt.
Die Entwicklung der sog. 7-Tages-Inzidenz bewegt sich in den letzten Tagen im Landkreis Dachau nach eigenen Berechnungen konstant um die 25 und damit deutlich unter dem sog. Warnwert von 35 bzw. dem bekannten Grenzwert von 50. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die offiziellen Berechnungen des LGL und RKI anhand der Einwohnerzahl zum 31.12.2018 erfolgt, nicht an der tatsächlichen (höheren) Einwohnerzahl. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten wird der auf der Internetseite des Landratsamtes angegebene 7-Tages-Inzidentwert entsprechend angepasst und sinkt dadurch leicht ab.
In der Landeshauptstadt München zeigt sich in den vergangenen Tagen eine ganz andere Entwicklung. Dort liegt der 7-Tages-Inzident seit einigen Tagen bei über 50 und damit oberhalb des Grenzwertes, welcher zwingend infektionsrechtliche Maßnahmen nach sich zieht. Da die Landeshauptstadt direkt an den Landkreis Dachau angrenzt und es vielfältige Beziehungen und Kontakte gibt, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger sich über die in München geltenden Beschränkungen und Sonderreglungen regelmäßig zu informieren. Aktuell ist Folgendes geplant:
- Da es am vergangenen Wochenende zu mehreren großen Menschenansammlungen in der Innenstadt gekommen ist, bei denen zahlreiche Anwesende weder eine Maske trugen noch Abstände eingehalten wurden, wird die Landeshauptstadt eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz und dem Viktualienmarkt einführen.
- Einschränkungen wird es auch bei Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie geben: Der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder in Gruppen von bis zu 5 Personen – bisher waren es 10 Personen.
- Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden (bisher 100) in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (bisher 200) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.
Diese Maßnahmen der Landeshauptstadt München werden voraussichtlich am kommenden Donnerstag in Kraft treten und zunächst für sieben Tage gelten.
Für Pendler und Tagesbesucher bedeutet eine Fahrt nach/durch München bzw. ein Aufenthalt in München (z.B. am Arbeits-/Studienplatz, zum Einkauf) jedoch keine Quarantäne wie für Reiserückkehrer nach (touristischen) Aufenthalten in sog. Risikogebieten im Ausland. Selbstverständlich gelten aber die allgemeinen Hygienehinweise und insb. die Empfehlungen, sollten Krankheitssymptome auftreten (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#cc-accordion-05ea19fdaf20a210) und auch eine Testung in unserem Testzentrum am Volksfestplatz ist zu den angegebenen Zeiten möglich www.landratsamt-dachau.de/testzentrum.
Landrat Stefan Löwl bittet alle Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger, sich weiterhin diszipliniert und konsequent an die Regelungen, Beschränkungen und Empfehlungen zu halten. „Das Coronavirus ist noch immer da und die Entwicklung in München zeigt, dass die dynamische Verbreitung weiterhin ein großes Risiko darstellt.“ Aktuell sind glücklicherweise vor allem jüngere Personen betroffen, welche eine Infektion im Normalfall relativ gut und ohne bleibende Schäden überstehen; aber diese Personen stehen auch in Kontakt zu Angehörigen der bekannten Risikogruppen (beim Familienbesuch am Wochenende, dem vorerkrankten Kollegen, usw.) oder tragen es – vielleicht auch nur durch weitere Kontakte - ggf. in vulnerable Bereiche (Kliniken, Alten-/Pflegeheime). „Neben den rechtlichen Regelungen und Beschränkungen kommt es daher auch auf die Eigenverantwortung von uns allen an,“ appelliert Landrat Löwl.
Hinweise zur Nutzung der Corona-WarnApp des Bundes in Zusammenhang mit einem Corona-Test:
Auf dem Einsendebogen für die Laborprobe ist ein QR-Code aufgedruckt, sofern die Labore dies technisch darstellen können. Diesen bekommt die Patientin/der Patient, um damit seinen Test in der App zu registrieren.
Liegt das Ergebnis vor, wird dies automatisch über die App zur Verfügung gestellt und die Nutzerin/der Nutzer kann dann entscheiden, ob sie/er diese Information teilen möchte. Der Hausarzt/die Hausärztin erhält selbstverständlich auch den Befund, um den Patienten zu informieren. Parallel laufen die Prozesse zu den gesetzlichen Meldepflichten bei Verdachtsfall bzw. bestätigtem Fall.
Kann das Labor (noch) keinen QR-Code erstellen oder geht dieser verloren, kann ein positiver SARS-CoV-2-Test auch mit einer teleTAN in der App bestätigt werden. Diese erhalten Sie über die Verifikationshotline. Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 7540002 sind Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter des App-Anbieters rund um die Uhr für Sie erreichbar und werden Ihnen umgehend weiterhelfen.
Siehe dazu auch den Erklär-Film: https://www.alm-ev.de/corona-warn-app.html